Gültig bis nach der Reise

Urlaub geplant? Worauf Sie beim Reisepass jetzt unbedingt achten sollten

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Für Reisen außerhalb Europas benötigen deutsche Urlauber ihren Reisepass. Oft reicht es aber nicht, dass dieser zum Zeitpunkt des Trips gültig ist.

Mit dem deutschen Reisepass können Urlauber in über 170 Staaten ohne Visum einreisen. Wichtig hierfür ist, dass das Dokument zum Zeitpunkt der Reise noch gültig ist. Bei Antragstellern über 24 Jahren besteht die Gültigkeit für zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sind es sechs Jahre. Wer am Flughafen bemerkt, dass der Reisepass abgelaufen ist, kann sich in der Regel kurzfristig einen Reiseausweis als Passersatz bei der Bundespolizei ausstellen lassen – wobei nicht garantiert ist, dass die Behörden des Ziellandes diesen akzeptieren (zum Beispiel in der Türkei).

Aber nicht nur darauf müssen Urlauber beim Reisepass achten: Denn in vielen Ländern reicht es nicht, wenn das Reisedokument allein während des Aufenthalts im Ausland gültig ist – oft muss es mindestens drei oder sechs Monate darüber hinaus noch seine Gültigkeit haben. Aber warum ist das eigentlich so?

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Warum ein Reisepass oft über den Zeitpunkt der Reise hinaus gültig sein muss

Eigentlich bleiben viele Urlauber nur für wenige Wochen in einem Land – um zu entspannen, Sehenswürdigkeiten zu entdecken oder die Natur zu genießen. Es kann jedoch passieren, dass sich der Aufenthalt unfreiwillig verlängert, wenn ein Reisender krank wird. In diesem Fall wäre es ungünstig, wenn der Reisepass auf einmal abläuft, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) einst berichtete, da es einen bürokratischen Aufwand nach sich zieht. Daher schreiben viele Länder vor, dass das Reisedokument noch einige Monate nach dem geplanten Ende der Reise gültig sein muss.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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Wie lange muss ein Reisepass über die Aufenthaltsdauer gültig sein?

Wie lange dieser Zeitraum ist, wird von den Ländern unterschiedlich geregelt. Singapur, Indonesien, Vietnam, Ägypten, Thailand oder die Malediven verlangen zum Beispiel, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Einreise oder Ausreise noch sechs Monate gültig ist. Bei Reisen nach Bahrain sind drei Monate Gültigkeit bei der Einreise vorgeschrieben, in Südafrika sind sogar 30 Tage ausreichend. Dennoch gibt es auch Fernreiseziele wie die USA und Kanada, in denen es genügt, wenn der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts gültig ist. Informieren Sie sich vor der Reise am besten auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Rubriklistenbild: © Andrey Popov/Imago

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