Mitarbeiterüberwachung
Frau verliert Job, weil sie im Homeoffice nicht genügend tippte: Wie viel Kontrolle steht dem Arbeitgeber zu?
VonUlrike Hanningerschließen
Hausarbeit und Einkäufe im Homeoffice: Das wurde einer Frau aus Australien zum Verhängnis. Diese Rechte haben Arbeitgeber, um Mitarbeiter zu kontrollieren.
Angesichts von Geschichten wie der von Suzie Cheikho aus Australien, stellt sich Arbeitnehmern die Frage, welche gesetzliche Handhabe Arbeitgeber eigentlich genau haben, um ihre Mitarbeiter im Homeoffice zu kontrollieren. Und was dort erlaubt beziehungsweise verboten ist. Die Angestellte eines Versicherungskonzerns erhielt die Kündigung, weil sie nicht genügend Anschläge ausführte, sondern mit Haushalt und Einkäufen beschäftigt war. Laut bild.de kam ihr der Arbeitgeber auf die Schliche, weil er eine “Schnüffel-Software” auf ihrem Computer installierte. Die Frau ging vor Gericht, verlor aber, da die Richter die Kündigung für rechtskräftig erklärten.
So viel Kontrolle ist dem Arbeitgeber im Homeoffice erlaubt
Laut haufe.de ist es in Deutschland grundsätzlich so, dass jede Art von Mitarbeiterüberwachung gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt und die individuellen Grundrechte des Menschen verletzt. Zusätzlich seien Arbeitnehmer, inklusive ihrer personenbezogenen Daten, durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt. Vor GPS-Tracking ohne Einwilligung bewahre das Telekommunikationsgesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Eine Software zur Überwachung der Mitarbeiter, wie sie in Australien installiert wurde, wäre in Deutschland undenkbar, wie der Rechtscheck von fünf gängigen Methoden beweist. Eigentlich, denn in begründeten Ausnahmefällen ist auch hierzulande einiges möglich.
Beispiele für begründete Ausnahmefälle
Besteht ein konkreter Verdacht auf Vertragsbruch oder Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers, erweitert sich der rechtliche Handlungsspielraum von Arbeitgebern. Dabei kann es sich beispielsweise um Diebstahl handeln, um Besuche illegaler Webseiten mit dem Dienst-Laptop oder um die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen und Firmeninterna.
Welche Kontrollmaßnahmen sind im Verdachtsfall rechtskonform?
Zur Überwachung von Mitarbeitern im Homeoffice sind folgende Mittel per Gesetz erlaubt – vorausgesetzt, es besteht ein begründeter Strafverdacht:
- Durchsicht von E-Mails (stichprobenartig und unter Aussparung von offensichtlich privater Kommunikation und inoffiziellen Mails zwischen Kollegen)
- Überprüfung des Browserverlaufs
- Tracking per GPS (Ortung von Diensthandy, Dienst-PC oder Dienstwagen)
- Überwachung per Videokamera
Die Kontrolle von Login und Logout ist in Deutschland generell erlaubt, da der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet ist. Erweiterte Befugnisse haben Arbeitgeber, wenn die private Nutzung des Computers vertraglich verboten ist. Spionagesoftware wie der Keylogger, der die Nutzeraktivität am Computer protokolliert, werden hierzulande aber nur in extremen Ausnahmefällen genehmigt. Sofern vorhanden, muss zudem der Betriebsrat seine Einwilligung zur Überwachung geben, weiß Haufe.
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