Mehr Präsenz im Unternehmen

Zurück ins Büro: Kann der Arbeitgeber Homeoffice einfach einschränken?

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Die Möglichkeit aus dem Homeoffice zu arbeiten haben einige Arbeitnehmer zu schätzen gelernt – doch kann der Arbeitgeber das einfach wieder abschaffen?

Von heute auf morgen nicht mehr ins Büro gehen, sondern vom heimischen Küchentisch aus arbeiten. So sah das für einige Arbeitnehmer zu Beginn der Corona-Pandemie aus. Ziel war es, den Ausbruch der Erkrankung zu minimieren. Die Hochzeiten der Corona-Pandemie liegen aktuell (Stand Juli 2024) zurück. Die Möglichkeit aus dem Homeoffice beziehungsweise remote zu arbeiten ist geblieben. Doch einige Unternehmen wollen wieder mehr auf Präsenz setzen. Eines der aktuelleren Beispiele ist das Software-Unternehmen SAP (weltweit 107.000 Mitarbeiter). Nach Informationen von Bild.de strebt das Unternehmen mindestens eine Drei-zu-Zwei-Regelung – mit Büro und Homeoffice an. Bisher haben die Angestellten des Unternehmens freie Wahl, wie verschiedene Medien berichten. Was Arbeitnehmer generell zum Thema Einschränkung von Homeoffice wissen sollten.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice in Deutschland?

Homeoffice – so richtig möglich wurde es für eine breitere Gruppe im Rahmen der Corona-Pandemie. Bleibt es bei der Möglichkeit oder geht es wieder in die Büros? (Symbolbild)

Eine gesetzliche Regelung zum Thema Homeoffice gibt es noch nicht, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf der eigenen Webseite. Sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit zur mobilen Arbeit einigen, sei dies eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers. Im Juni 2024 hat das BMAS arbeitsrechtliche „Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit“ herausgegeben. Diese sind auf Basis mehrerer Experten und Fachpartner entstanden. Die Kernpunkte:

  • Gesunde hybride Arbeit setzt sich aus einer „ausgewogenen Balance von Präsenzarbeit und mobiler Arbeit zusammen“.
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie bessere Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen.
  • Hybrides Arbeiten kann die Wiedereingliederung nach langer Arbeitsunfähigkeit unterstützen.

Gleichwohl stelle die hybride Arbeit Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beispielsweise in Sachen Arbeitssicherheit und Selbstorganisation.

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Einigen Arbeitgebern ist die Präsenz unter anderem bei möglichen Beförderungen wichtig.

Darf der Arbeitgeber Homeoffice einfach wieder unterbinden?

Die Frage, ob der Arbeitgeber die Homeoffice-Möglichkeit wieder zurücknehmen kann, ist nicht pauschal mit Ja oder Nein zu beantworten. Es kommt auf die jeweiligen Bedingungen an. Ist im Arbeitsvertrag beispielsweise ein Recht auf Homeoffice integriert, kann der Arbeitgeber dies nicht einfach aufheben. „Er müsste dann mit dem Arbeitnehmer eine Einigung finden oder müsste gegebenenfalls eine Änderungskündigung aussprechen, die der Arbeitnehmer vor Gericht auch überprüfen lassen kann“, sagt Michael Fuhlrott (Fachanwalt für Arbeitsrecht) gegenüber Morgenpost.de. Ist im Vertrag aber eine Widerrufsregel enthalten, sieht das anders aus – dann kann der Arbeitgeber die Homeoffice-Regel beenden.

Gibt es keine vertraglich vereinbarte Regelung, kann der Arbeitgeber die aus betrieblichen Gründen erlaubte Regel wieder entziehen. Ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsanweisung nicht näher definiert, kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und den Arbeitsort ändern, informiert die Techniker Krankenkasse.

Wie schnell kann die neue Regelung umgesetzt werden?

Das kommt auf den Einzelfall an. „Die Rechtsprechung fordert regelmäßig eine angemessene Ankündigungsfrist. Aber ob nun zwei Wochen oder ein Monat ausreichend sind, darüber lässt sich streiten“, sagt Fuhlrott gegenüber Morgenpost.de. Schwierig könne es beispielsweise bei einer Widerspruchsklausel im Arbeitsvertrag werden – da müsse Arbeitnehmern klar sein, dass der Weg zurück ins Büro denkbar ist. Gibt es keine vertraglich festgelegte Regel, ist der grundsätzliche Arbeitsort ohnehin klar.

Gehaltsreport 2024: In diesen zehn Berufen verdient man am meisten

Arzt bei der Arbeit
1. Ärzte: Ganz vorne im Ranking stehen Mediziner. Ihr Bruttomediangehalt beträgt 94.750 Euro. Bereits in den Vorjahren führten Ärzte den Gehaltsreport an. © Uwe Umstätter/IMAGO
Finanzexpertin bei der Arbeit
2. Bank-, Finanz- und Versicherungsexperten: Deutlich abgeschlagen auf Platz zwei stehen die Berufsgruppen Banken und Versicherungen. Ihr durchschnittliches Bruttogehalt beträgt 57.000 Euro.  © IMAGO
Ingenieure bei der Arbeit
3. Ingenieure.jpg © IMAGO
Unternehmensberater bei der Arbeit
4. Unternehmensberater/Consultants: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Beratungsleistungen stetig gestiegen. Das macht sich am Gehalt von Consultants bemerkbar. Mit einem Bruttomediangehalt von 54.000 Euro stehen sie auf Platz vier. © IMAGO
ITler bei der Arbeit
5. ITler: Deutschland hat mit einem Mangel an Fachkräften zu kämpfen. Umso lohnender ist die Vergütung für IT-Spezialisten. Mit 54.000 Euro verdienen sie genauso viel wie Unternehmensberater.  © IMAGO
Junge Frau bei der Arbeit im Büro
6. Marketing- und PR-Experten: Mit Werbung lässt sich nicht schlecht Geld verdienen. Durchschnittlich 50.000 Euro brutto verdienen Angestellte in diesem Berufssektor.  © IMAGO
Junge Frau schüttelt Hände ihres Gegenüber bei einem Business-Meeting
7. Personaler: Der Bereich Human Ressources ist vor allem für große Unternehmen sehr wichtig. Im Schnitt werden Personaler mit einem Bruttogehalt von 45.500 Euro vergütet.  © IMAGO
Geschäftsmann telefoniert im Büro
8. Vertriebler: Platz acht im Ranking geht an Sales-Mitarbeiter. Ihr Bruttomediangehalt beträgt 43.000 Euro © Yuri Arcurs /IMAGO
Eine Elektrikerin bei der Arbeit
9. Handwerker.jpg © IMAGO
Krankenschwester fährt eine Frau im Rollstuhl durch den Krankenhausflur
10. Angestellte im Gesundheits- und Sozialwesen.jpg © Unai Huizi/IMAGO

Gibt es ein Gewohnheitsrecht beim Homeoffice?

Die Voraussetzungen für das Gewohnheitsrecht bei dem Thema Homeoffice sind hoch, informiert Berufsjournal.de und beruft sich auf eine Rechtssprechung. Diese besagt, dass „von einem Gewohnheitsrecht auszugehen ist, wenn die Leistung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erbracht worden ist“. Dies allein sei allerdings nicht entscheidend – sollten sich die Prozesse im Unternehmen verändert haben und die Präsenzarbeit zwingend erforderlich sein, kann das Recht auf Homeoffice dennoch untersagt werden, so das Portal.

Des Weiteren kann in Vereinbarungen oder Verträgen die Klausel integriert werden, dass eine vorübergehende Gewährung auf Homeoffice nicht zu einem Gewohnheitsrecht führe.

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