Vorsicht geboten

„Sind Sie schwanger?“ Auf diese fünf Fragen müssen Sie im Vorstellungsgespräch nicht antworten

  • Marco Blanco Ucles
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Bewerber müssen in Vorstellungsgesprächen viele Fragen beantworten. Einige jedoch dürfen von Personalern überhaupt nicht gestellt werden.

Bewerber sind vor einem Vorstellungsgespräch häufig angespannt. Welche Fragen kommen auf einen zu? Hinterlässt man einen guten ersten Eindruck? Wie kann man sich gegen mögliche Konkurrenten durchsetzen? Es sind viele Fragen, die einem zuvor im Kopf herumschwirren. Viele Menschen bereiten sich gewissenhaft auf einen solchen Termin vor, auch auf potenzielle Fangfragen. Wer im Vorfeld seine Hausaufgaben erledigt hat, weiß, dass ein Personaler längst nicht alles über sein Gegenüber erfahren darf. Einige Fragen müssen vom Bewerber nämlich überhaupt nicht beantwortet werden.

1. Religiöse Ansichten dürfen keine Rolle beim Vorstellungsgespräch spielen

Im Normalfall darf es in der Arbeitswelt nicht von Bedeutung sein, welcher Konfession sich der potenzielle Arbeitnehmer zugehörig fühlt. Die Frage nach der Religion ist unzulässig und darf vom Bewerber deshalb sogar unwahr beantwortet werden. Eine Ausnahme stellen konfessionelle Arbeitgeber dar, erklärt die Kanzlei Hasselbach. Eine kirchliche Institution beispielsweise sollte logischerweise wissen, ob sich die religiöse Ausrichtung eines Bewerbers mit der eigenen deckt.

2. Frage nach der Schwangerschaft nur in einem Ausnahmefall zulässig

Auch wenn Unternehmen gerne langfristig planen, ist eine Frage nach einer Schwangerschaft bei einer Bewerberin in den allermeisten Fragen nicht erlaubt. Hierbei gilt ebenfalls: Da die Frage rechtlich nicht zulässig ist, muss die potenzielle Arbeitnehmerin diese Frage auch nicht wahrheitsgemäß beantworten. Die einzige Ausnahme nach der Kanzlei Hasselbach: „Ausnahmsweise ist eine solche Frage hingegen zulässig, wenn sich die Bewerberin auf eine Stelle bewirbt, die einzig und allein zur Schwangerschaftsvertretung eingerichtet wurde.“

Unangenehme Fragen gehören in einem Vorstellungsgespräch manchmal dazu – einige Dinge dürfen Personaler die Bewerber allerdings gar nicht fragen.

3. Gesundheitliche Fragen im Vorstellungsgespräch nicht zulässig

Leiden Sie an einer chronischen Erkrankung – wie Diabetes oder Rheuma – oder tragen ein hohes Risiko, an einer Erbkrankheit zu erkranken, müssen Sie dies Ihrem möglichen Arbeitgeber keinesfalls mitteilen, auch wenn dieser danach fragen sollte. Auch diese Frage verstößt wie die vorherigen Beispiele gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, informiert Randstad.de.

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4. Fragen nach einer Behinderung nur bedingt erlaubt

Im Sozialgesetzbuch des Bundesministeriums der Justiz ist festgehalten, dass Arbeitgeber Ihre Bewerber nicht nach einer möglicherweise vorhandenen Behinderung ausfragen dürfen. Es gibt jedoch eine einzige Ausnahme. Und zwar, wenn der Arbeitgeber aufgrund der speziellen Anforderungen des Jobs berechtigte Zweifel an der Eignung des Bewerbers hat.

Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren

Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was beim Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist natürlich, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken.
Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was für das Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken. Bleiben Sie zudem authentisch. Was allzu übertrieben wirkt, sollten Sie im Zweifel besser vermeiden. © IMAGO / Westend61
Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Vor dem Bewerbungsgespräch sollten Sie zudem genügend Zeit für die Körperpflege einplanen. Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.  © IMAGO / YAY Images
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch.
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch. © IMAGO / Westend61
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand beim Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen.
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand zum Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen. Wenn Ihnen zur Begrüßung hingegen jemand ein Mineralwasser oder einen Kaffee anbietet, dürfen Sie das gerne annehmen. Vergessen Sie dabei niemals, sich höflich zu bedanken.  © IMAGO / Westend61
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut.
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut. © IMAGO / Westend61
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein.
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein. Schließlich geht es darum, dass die künftigen Kollegen Sie besser kennenlernen. Und auch Sie sollten sich natürlich einen Eindruck verschaffen können, ob die neue Stelle zu Ihnen passt. © IMAGO / Westend61
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für 39 Prozent der Recruiter ist das ein absolutes No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für viele Recruiter ist das ein No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.  © IMAGO / YAY Images
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein.
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein. Sollten Sie trotzdem verspätet sein, brauchen Sie dafür eine sehr plausible Erklärung.  © IMAGO / Westend61
Vorsicht bei unbekannten Anrufen: Betrüger geben sich in Frankfurt wieder als Polizisten aus.
Finger weg vom Handy – das gilt nicht nur beim Familienessen, sondern auch fürs Vorstellungsgespräch. Wenn Sie im Gespräch Ihr Telefon zücken, könnte das durchaus unangenehm auffallen.  © IMAGO / Westend61
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.  © IMAGO / YAY Images

5. Vermögensverhältnisse dürfen nur von Führungskräften erfragt werden

Bewerben Sie sich auf eine Position, die nicht der einer Führungskraft entspricht, müssen Sie dem Arbeitgeber darauf nicht antworten, da er sich rechtlich nicht danach erkundigen darf. Bei Führungskräften sieht das anders aus. Hier darf sich der potenzielle neue Arbeitgeber anhand der Vermögenssituation einen Eindruck verschaffen, wie zuverlässig der Bewerber im Umgang mit Vermögen ist.

Rubriklistenbild: © Westend61/IMAGO

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