Tipps für Arbeitnehmer

Kein Urlaub in der Probezeit? Diese fünf Arbeits-Mythen sind kompletter Unfug

  • Marco Blanco Ucles
    VonMarco Blanco Ucles
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Urlaub in der Probezeit ein No-Go? Völliger Blödsinn. Einige vermeintlich festgelegte Regeln in der Arbeitswelt entsprechen nicht der Wahrheit.

In der Probezeit möchte sich jeder Arbeitnehmer von der besten Seite zeigen. Auf gewisse Vorzüge wie beispielsweise Urlaub muss deshalb trotzdem niemand verzichten. Beim Urlaubsverzicht in der Probezeit handelt es sich um einen Mythos in der Arbeitswelt, der bei weitem nicht der einzige ist. Wir erklären, welche fünf vermeintlich geltende Regeln definitiv nicht der Wahrheit entsprechen.

Auch während der Probezeit können Arbeitnehmer ohne Bedenken Urlaub beantragen.

1. Jede Frage im Bewerbungsgespräch muss beantwortet werden

Sich von seiner besten Seite zu zeigen im Bewerbungsgespräch ist das Ziel von jedem. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber alles von Ihnen erfahren darf. Einige Fragen nämlich müssen Sie nicht beantworten. Folgende Themen haben Ihren möglichen neuen Arbeitgeber laut Arbeits-abc nicht zu interessieren:

  • Sexuelle Neigungen
  • Religiöse oder politische Überzeugungen
  • Schulden und finanzielle Verhältnisse
  • Vorstrafen
  • Familienplanung

2. Kündigung nur mit Abmahnung möglich

Vor der Kündigung kommt die Abmahnung. In den meisten Fällen stimmt das. Allerdings gibt es einige Vergehen, die auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung nach sich ziehen. Diese Verhaltensweisen können eine fristlose Kündigung zur Folge haben, erklärt Personio.de:

  • Sexuelle Belästigung
  • Arbeitszeitbetrug
  • Diebstahl
  • Veruntreuung
  • Mobbing
  • Diskriminierung
  • Gewalt
  • Beleidigung

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3. Mit Krankschreibung dürfen Arbeitnehmer nicht vor die Türe gehen

Bei Krankheit muss das Bett gehütet werden? Stimmt nicht unbedingt. Auch ein Spaziergang an der frischen Luft kann den Heilungsprozess beschleunigen. Prinzipiell gibt es kein Gesetz, dass Arbeitnehmern verbietet, bei Krankheit die eigenen vier Wände zu verlassen. Wichtig ist jedoch nur, dass die Aktivität zur Gesundung beiträgt. Bedeutet: Spaziergang im Wald ist in Ordnung, wilder Partyurlaub auf Mallorca nicht.

4. Arbeitnehmer müssen stets erreichbar sein

Abends auf der Couch ruft der Chef an, da gehen Sie natürlich ran, oder? Müssen Sie nicht. Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag kein Bereitschaftsdienst verankert ist, haben Sie keinerlei Pflichten, außerhalb Ihrer Arbeitszeiten erreichbar zu sein. Diese Regelungen sind eindeutig im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu finden.

Gehaltsreport 2024: In diesen zehn Berufen verdient man am meisten

Arzt bei der Arbeit
1. Ärzte: Ganz vorne im Ranking stehen Mediziner. Ihr Bruttomediangehalt beträgt 94.750 Euro. Bereits in den Vorjahren führten Ärzte den Gehaltsreport an. © Uwe Umstätter/IMAGO
Finanzexpertin bei der Arbeit
2. Bank-, Finanz- und Versicherungsexperten: Deutlich abgeschlagen auf Platz zwei stehen die Berufsgruppen Banken und Versicherungen. Ihr durchschnittliches Bruttogehalt beträgt 57.000 Euro.  © IMAGO
Ingenieure bei der Arbeit
3. Ingenieure.jpg © IMAGO
Unternehmensberater bei der Arbeit
4. Unternehmensberater/Consultants: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Beratungsleistungen stetig gestiegen. Das macht sich am Gehalt von Consultants bemerkbar. Mit einem Bruttomediangehalt von 54.000 Euro stehen sie auf Platz vier. © IMAGO
ITler bei der Arbeit
5. ITler: Deutschland hat mit einem Mangel an Fachkräften zu kämpfen. Umso lohnender ist die Vergütung für IT-Spezialisten. Mit 54.000 Euro verdienen sie genauso viel wie Unternehmensberater.  © IMAGO
Junge Frau bei der Arbeit im Büro
6. Marketing- und PR-Experten: Mit Werbung lässt sich nicht schlecht Geld verdienen. Durchschnittlich 50.000 Euro brutto verdienen Angestellte in diesem Berufssektor.  © IMAGO
Junge Frau schüttelt Hände ihres Gegenüber bei einem Business-Meeting
7. Personaler: Der Bereich Human Ressources ist vor allem für große Unternehmen sehr wichtig. Im Schnitt werden Personaler mit einem Bruttogehalt von 45.500 Euro vergütet.  © IMAGO
Geschäftsmann telefoniert im Büro
8. Vertriebler: Platz acht im Ranking geht an Sales-Mitarbeiter. Ihr Bruttomediangehalt beträgt 43.000 Euro © Yuri Arcurs /IMAGO
Eine Elektrikerin bei der Arbeit
9. Handwerker.jpg © IMAGO
Krankenschwester fährt eine Frau im Rollstuhl durch den Krankenhausflur
10. Angestellte im Gesundheits- und Sozialwesen.jpg © Unai Huizi/IMAGO

5. Über das Gehalt darf nicht gesprochen werden

Auch heutzutage sind in vielen Arbeitsverträgen Klauseln enthalten, die bestimmen, dass Mitarbeiter gegenüber ihrer Kollegen nicht über das Gehalt sprechen dürfen. Das ist allerdings unzulässig, erklärt Dr. Markus Diepold – Fachanwalt für Arbeitsrecht – gegenüber Arbeits-abc. Also scheuen Sie sich nicht davor, mit Kollegen über das Gehalt zu sprechen, verboten ist es nämlich nicht.

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