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Immobilie geerbt: Einziehen und Steuern sparen? Was Sie beachten müssen

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Sie erben eine Immobilie und entscheiden sich, selbst darin zu wohnen. Das kann steuerliche Vorteile haben, was Sie wissen sollten.

Im Leben gibt es viele Entscheidungen, die Sie treffen müssen. Einige davon fallen Ihnen leicht, andere kosten mehr Kraft und Nerven. Wichtig ist es beispielsweise, dass Sie sich Gedanken um Ihren Nachlass machen, dafür können Sie ein handschriftliches Testament aufsetzen. Haben Sie viel zu vererben, können Sie auch darüber nachdenken, ob Sie etwas zu Lebzeiten verschenken möchten. Sind Sie auf der ‚anderen‘ Seite und erben beispielsweise eine Immobilie, können Sie Steuern sparen, wenn Sie selbst einziehen.

Immobilie geerbt: Erbschaftssteuer entfällt?

Erben Sie eine Immobilie, können Sie Steuern sparen, wenn Sie diese selbst nutzen.

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten darin selbst wohnen? Sollten Sie dort Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie die Erbschaftssteuer sparen, informiert Stiftung Warentest. Dabei gibt es allerdings eine Einschränkung, das Privileg gilt nur für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder der verstorbenen Person.

Was gilt für Enkel der verstorbenen Person?

Enkel profitieren nur davon, wenn der eigentlich erbberechtigte Elternteil ebenfalls verstorben ist.

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Steuerfreibeträge beachten: Verwandtschaftsgrad entscheidend

Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es in Deutschland Steuerfreibeträge bei der Erbschaft. Erbt man Immobilien, so wird von dem Wert der Immobilie ausgegangen. Bei dem Freibetrag ist die Höhe des Gesamterbes entscheidend. Hier eine Übersicht für Ehepartner und Kinder.

VerwandtschaftsgradFreibetrag
Ehepartner500.000 Euro
Kinder400.000 Euro
Enkel, wenn deren Eltern schon tot sind400.000 Euro

Was muss ich als Kind des Erblassers beachten?

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Erbe die Immobilie mindestens zehn Jahre bewohnen sollten, wenn Sie steuerlich profitieren möchten. Kinder des Erblassers sollten Folgendes beachten: „Für Kinder sind über­dies nur Immobilien mit maximal 200 Quadrat­metern steuerbefreit. Die darüber hinaus­gehende Quadrat­meterzahl muss anteilig versteuert werden“, sagt Ralf Mangold, Fachanwalt für Erbrecht, gegenüber Stiftung Warentest. Des Weiteren müssten Kinder in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der Erbschaft einziehen.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Was passiert, wenn ich die Immobilie nicht zehn Jahre lang bewohnen kann?

Müssen Sie die geerbte Immobilie aus zwingenden Gründen vor Ablauf der Frist verlassen, entfällt die Frist. Grund dafür können beispielsweise gesundheitliche Gründe oder der Tod sein, informiert Finanztip.de.

Erbe: Stimmen Sie mit ab.

Welche Kosten warten bei Eigennutzung?

Zwei Jahre haben Erben Zeit, die Immobilie nach dem Gebäudeenergiegesetz zu gestalten. Beispielsweise müssen mehr als 30 Jahre alte Heizkessel für Öl und Gas getauscht werden. Bei Brennwert- oder Niedertemperaturkessel besteht die Pflicht nicht. Ebenso muss die Dämmung den Vorgaben entsprechen.

Wenn Sie die Wohnung übernommen haben, dann zahlen Sie auch gewohnt die Grundsteuer. Ebenso sollten Sie sich um Versicherungen kümmern.

Rubriklistenbild: © Madhourse/Panthermedia/Imago

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