Unterstützung vom Staat

Wohngeld und Lastenzuschuss: Diese Unterstützung könnte Ihnen zustehen

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Steigende Preise, höhere Energiekosten – mehr Menschen stehen vor der Herausforderung, die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzubringen. Unterstützung gibt es vom Staat.

Die Ausgaben für Strom, Gas und Energie werden immer teurer – das Einkommen bleibt im Vergleich überschaubar. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt ab September die einmalige Energiekostenpauschale von 300 Euro, diese wird von dem Arbeitgeber mit ausgezahlt und muss versteuert werden. Die Preise steigen trotzdem immer weiter, sodass diese Entlastung nicht ausreichen wird. Ein drittes Entlastungspaket ist in Arbeit – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte es als „wuchtiges Paket“ an. Wann dieses genau kommen soll, ist allerdings noch nicht bekannt. Aber auch abseits des neuen Entlastungspakets können Sie Unterstützung bekommen.

Die Wohnkosten steigen – eventuell steht Ihnen Wohngeld zu.

Wohngeld und Lastenzuschuss: Diese Vergünstigungen könnten Ihnen zustehen

Wenn Sie zur Miete wohnen, dann können Sie beispielsweise Zuschüsse zu Ihren Wohnkosten beantragen. Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die das Eigentum selbst nutzen, können einen Lastenzuschuss zu den Wohnkosten beantragen. Die Grenzen für eine Bezuschussung durch diese Leistungen sind je nach Region unterschiedlich und richten sich anhand verschiedener Einkommensgrenzen. Es hängt beispielsweise auch davon ab, ob man in einem Ballungsraum mit hohen Mieten wohnt – ist dies der Fall, darf auch das Einkommen ein bisschen höher sein.

Sollten Sie Lastenzuschuss geltend machen wollen, dann hängt die Höhe unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Kosten für den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung)
  • Kosten der Bewirtschaftung des Wohnraums
  • Instandhaltungskosten und Betriebskosten (ohne Heiz- und Verwaltungskosten)

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wer in einer Mietwohnung wohnt und über ein eigenes Einkommen – dazu zählt auch Rente, Arbeitslosengeld l und Kurzarbeitergeld – der ist grundsätzlich berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Das Portal Finanztip informiert, dass auch Menschen in Altenheimen eventuell Wohngeld bekommen können. Auch, wenn Sie in einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus wohnen, dann können Sie Zuschuss beantragen. Das geht beispielsweise für die Betriebskosten oder für die monatlichen Zahlungen an die Bank, wenn der Kauf finanziert wurde.

Sollten Sie Arbeitslosengeld ll (Hartz IV), Grundsicherung oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung bekommen, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld, da dieses schon in den Leistungen enthalten ist. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Studentinnen und Studenten Bafög erhalten.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Wie viel Wohngeld bekommt man durchschnittlich?

Es gibt keine festen Beträge, das Wohngeld wird individuell berechnet und hängt von verschiedensten Faktoren, wie Höhe der Miete, Einkommen und Personen im Haushalt ab. Sollten Sie sich vorab einmal informieren wollen, wie viel Geld Ihnen zustehen könnte, dann nutzen Sie doch den Wohngeldrechner von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wichtig ist allerdings, dass Ihnen das Ergebnis keine Garantie auf die tatsächliche Auszahlung der errechneten Summe gibt – die tatsächlichen Zahlungen werden Ihnen nach Antragsstellung mitgeteilt.

Ebenfalls gibt es verschiedene Stufen, in die Sie eingeordnet werden, dies hängt unter anderem davon ab, in welcher Region sie wohnen.

Wie Finanztip mitteilt, lagen die Zahlungen in Bayern im Jahr 2020 durchschnittlich bei 179 Euro im Monat. Wer in diesem zeitraum in NRW Anspruch auf Wohngeld hatte, bekam im Schnitt 195 Euro pro Monat.

Einmalige Bonuszahlung bei Wohngeld

Sollten Sie alleine wohnen und zwischen Oktober 2021 und März 2022 Wohngeld bezogen haben, bekommen Sie im Sommer 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro. Wenn Sie ein Zwei-Personen-Haushalt sind, dann sind rund 350 Euro vorgesehen. Bei jeder weiteren Person werden 70 Euro addiert.

Wenn Sie erst jetzt Wohngeld beantragen, dann steht Ihnen dieser Heizkostenzuschuss nicht zu. Nach Antragsstellung sollten Sie mit einer Wartezeit zwischen drei und sechs Wochen rechnen, dann geht Ihnen schriftlich eine Entscheidung zu. Den Antrag können Sie postalisch oder online stellen. Weitere Informationen finden Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt.

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