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Vergleichsportal: Stromnetzgebühren steigen um 25 Prozent

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Für Haushaltskunden ändert sich bei den Kosten für Strom und Gas im neuen Jahr einiges. Bei Strom steigen die Netzentgelte deutlich. Lohnt sich gegebenenfalls ein Anbieterwechsel?

Haushalte müssen in diesem Jahr deutlich höhere Netzgebühren für Strom bezahlen als erwartet. Das berichtet das Vergleichsportal Verivox in einer Mitteilung (Stand: 3. Januar). Grund sei der Wegfall des staatlichen Zuschusses von 5,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten. „Die Folge ist ein Anstieg der Stromnetzentgelte für private Kunden um rund 25 Prozent“, teilt Verivox mit. „Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) muss durchschnittlich 103 Euro brutto mehr bezahlen als im letzten Jahr.“ Das sei das Ergebnis einer Analyse des Vergleichsportals auf Basis der Netzbetreiber-Daten für über 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland.

Vergleichsportal: Netzentgelte legen noch einmal stark zu

Bereits im Oktober 2023 hatten die Verteilnetzbetreiber ihre vorläufigen Stromnetzgebühren für 2024 veröffentlicht, wie Verivox zu den Hintergründen außerdem erklärt. „Auf Basis dieser Daten zeichnete sich ein Anstieg um durchschnittlich 11 Prozent ab, was für einen Drei-Personen-Haushalt Mehrkosten von rund 48 Euro bedeutet hätte.“ Diese Erhöhungen hätten unter dem Vorbehalt gestanden, dass die Bundesregierung die Kosten der den Verteilnetzen vorgelagerten Übertragungsnetzen mit 5,5 Milliarden Euro bezuschusst. „Im Zuge der Haushaltskrise wurde dieser Zuschuss jedoch gestrichen, weshalb die Übertragungsnetzbetreiber ihre Netzgebühren für 2024 mehr als verdoppelten. Die Verteilnetzbetreiber geben diese höheren Kosten nun an die Haushalte weiter“, schreibt Verivox in seiner Mitteilung. 

Bisher seien für mehr als 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland die erhöhten Stromnetzgebühren veröffentlicht worden, so Verivox. „Sie steigen um weitere 12 Prozent, was bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh eine zusätzliche Belastung von 55 Euro brutto bedeutet. Insgesamt beträgt der Anstieg von 2023 auf 2024 also rund 25 Prozent oder 103 Euro brutto“, heißt es in der Mitteilung des Vergleichsportals. Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox: „Durch den Wegfall der Subventionen der Übertragungsnetzentgelte beobachten wir in diesem Jahr einen Rekord-Anstieg bei den Netzentgelten. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs in den Umbau der Energieinfrastruktur rechnen wir auch in den kommenden Jahren mit weiter steigenden Stromnetzentgelten für Haushalte in Deutschland.“

Netzgebühren steigen nicht überall gleich

Die Netzgebühren steigen nicht überall gleich. Vor allem Verbraucher in Baden-Württemberg und NRW müssen laut Verivox mit hohen Zusatzkosten rechnen. „Eine Musterfamilie wird hier jeweils mit 122 Euro brutto mehr belastet“, heißt es in der Mitteilung. „Auch in Bayern (+120 Euro), Rheinland-Pfalz und im Saarland (jeweils +117 Euro) steigen die Netzgebühren stark. Am geringsten ist der Anstieg in Mecklenburg-Vorpommern (+40 Euro) sowie in Brandenburg (+43 Euro). Allerdings liegen die Netzentgelte hier auch schon auf einem vergleichsweise hohen Niveau.“

Vergleichsportal: Anbieterwechsel kann sich lohnen

Ob die höheren Stromnetzgebühren auch für steigende Strompreise sorgen, hänge vom jeweiligen Stromversorger ab, betont das Vergleichsportal zugleich. Derzeit seien die Preisunterschiede zwischen den Tarifen so groß wie nie, heißt es in der genannten Mitteilung vom 3. Januar. Dort wird folgendes Beispiel genannt: „Eine Musterfamilie zahlt im örtlichen Grundversorgungstarif durchschnittlich 1.758 Euro im Jahr für Strom. Im günstigsten Tarif mit Preisgarantie sind es nur 1.028 Euro – ein Sparpotenzial von 730 Euro.“

Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) muss durchschnittlich 103 Euro brutto mehr bezahlen als im vergangenen Jahr. Das ist das Ergebnis der Analyse des Vergleichsportals Verivox auf Basis der Netzbetreiber-Daten für über 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland. (Symbolbild)

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Was ändert sich 2024 außerdem bei den Strom- und Gaspreisen?

Für Haushaltskunden ändert sich bei den Kosten für Strom und Gas im neuen Jahr einiges. So sind zum Jahresende 2023 die Energiepreisbremsen ausgelaufen, die ab einer bestimmten Höhe den Preis für einen Großteil des Verbrauchs deckeln. Bei Strom steigen die Netzentgelte deutlich. Bei Gas wurde zum Jahresbeginn die CO2-Abgabe erhöht. Außerdem fällt bei Gas und Fernwärme am 1. März die Mehrwertsteuerermäßigung weg. Beides wird anstatt mit sieben dann wieder mit 19 Prozent besteuert. Für einen gewissen Ausgleich sorgten die „mittlerweile wieder gesunkenen Großhandelspreise für Strom und Gas“, wie die Deutsche Presse-Agentur (Stand: 23. Dezember) berichtet hatte. Viele Anbieter hätten daraufhin zum Jahreswechsel eine Preissenkung angekündigt.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Verbraucherzentrale: Haushalte sollten gegebenenfalls Anbieterwechsel prüfen

Lohnt sich ein Anbieterwechsel? Je nachdem. Strom- und Gaskunden hatten die Verbraucherzentralen mit Blick auf den Jahreswechsel jedenfalls geraten, wegen der für 2024 angekündigten Mehrkosten einen Anbieterwechsel zu prüfen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auf jeden Fall bei einem Tarifportal nachschauen, wie hoch die Wechselersparnis sein könnte“, sagte die Energieexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Christina Wallraf, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) laut Bericht vom 23. Dezember. „Die Haushalte sollten nachsehen: Wie viel zahle ich im Moment? Was habe ich für eine Kündigungsfrist? Wie lange läuft mein Vertrag noch?“, sagte Wallraf. Wer mit seinem aktuellen Anbieter zufrieden sei, könne sich auch dort nach anderen Tarifen erkundigen und gegebenenfalls in einen günstigeren Tarif wechseln.

Bei Neuverträgen rate die Verbraucherzentrale zu einer Laufzeit von zwölf Monaten, wie dpa an der Stelle zudem berichtet hatte. Bei Bonustarifen sollten Verbraucher schauen, unter welchen Bedingungen der Bonus ausgezahlt werde. Achten sollten Verbraucher außerdem darauf, nicht an einen unseriösen Anbieter zu geraten. Haushalte könnten etwa mit einer Internetrecherche herausfinden, ob es in der Vergangenheit Probleme mit einem Anbieter gab.

Das Jahr 2024 bringt noch zahlreiche andere Neuregelungen mit sich, die sich im Geldbeutel vieler Verbraucher bemerkbar machen – hier ein Überblick.

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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