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Kein Geld verschenken: Wann sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnen kann

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Nicht alle Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung ausfüllen. In vielen Fällen mache es sich jedoch bezahlt, erklären Steuerexperten.

Arbeitnehmer sind in der Regel nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Lohnen kann es sich in vielen Fällen trotzdem, die Steuererklärung freiwillig abzugeben. Darauf verweist die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern in einer Mitteilung. „Im Schnitt gibt es laut Statistischem Bundesamt 1.095 Euro pro Steuerjahr“, schreibt die Lohi. Welche Ausgaben sich gegebenenfalls in der Steuererklärung angeben lassen, hat die Lohi Bayern anhand folgender Punkte für einen ersten Check aufgezählt, die zur Orientierung dienen können. Allerdings gibt es nicht in jedem Fall etwas zurück. Auch eine Nachzahlung kann bei einer freiwilligen Abgabe der Steuererklärung drohen.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung: Lohi nennt Punkte, die man prüfen kann

  • „Hohe Werbungskosten über dem Pauschbetrag (2020 & 2021: 1.000 Euro, 2022: 1.200 Euro, 2023: 1.230 Euro). Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr als 20 km bei einer 5-Tage-Woche, dann bringt jeder weitere Kilometer etwas ein. Auch mit 210 Homeoffice-Tagen ist die Pauschale bereits überschritten. Kommen berufliche Weiterbildungskosten, Arbeitszimmer, Dienstreisen, Arbeitsmittel oder ein doppelter Haushalt dazu, winkt regelmäßig eine Erstattung.“
  • „Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorgebeiträge, Ausbildungskosten) bringen eine Steuerersparnis.“
  • „PKV-Versicherte mit hohen Vorsorgeaufwendungen“
  • „Sind Kinderbetreuungskosten angefallen?“
  • „Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Berufsausbildung, die auswärtig wohnen.“
  • Außergewöhnliche Belastungen (hohe medizinische Ausgaben für stationäre, ambulante und alternative Heilbehandlungen, Medizin, Hilfsmittel, Zuzahlungen und Selbstbehalte) in Kombination mit einem niedrigen Einkommen oder vielen Kindern.“
  • „Liegt ein Behinderungsgrad vor, gibt es den Behindertenpauschbetrag.“
  • „Wer Angehörige unentgeltlich pflegt, bekommt den Pflegepauschbetrag.“
  • „Unterhaltszahlungen an volljährige Personen ohne Kindergeldanspruch.“
  • „Gab es Zahlungen an Handwerker (z. B. Küchenaufbau, Elektroanschlüsse, Fenstertausch, Waschmaschinenreparatur, Sanitärdienste, Malerarbeiten, Bodenlegen usw.)?“
  • „Kommen eine Haushaltshilfe, Gärtner, Reinigungsdienst, ambulante Pflege?“
  • Sind die Mietnebenkosten (Schornsteinfeger, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Winterdienst usw.) auf der Abrechnung des Vermieters ausgewiesen?“
  • „Besteht ein einkommensabhängiger Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?“
  • „Wurde Abgeltungssteuer durch ungünstige Aufteilung von Freistellungsaufträgen bei Banken einbehalten?“
  • „Hat der Arbeitgeber bei einer Abfindung die Fünftel-Regelung nicht angewandt, kann diese nachträglich beantragt werden und reduziert die Steuern.“
  • „Ausgaben fürs Studium im Masterstudiengang oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung“
  • „Wurden Kapitalerträge erzielt und liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, kann die Differenz zur Abgeltungsteuer zurückgeholt werden.“
  • „Wer nur zeitweise und nicht ganzjährig beschäftigt war, kann sich statt der anteiligen die vollen Pauschalen sichern.“
  • „Frisch verheiratete Ehepaare mit großen Gehaltsunterschieden oder einem Alleinverdienenden können ihre Freibeträge verdoppeln bzw. vom Splittingtarif profitieren.“

Quelle: Mitteilung Lohi Bayern vom 9. Januar 2024.

Nicht alle Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung ausfüllen. Für die freiwillige Abgabe bleiben nach dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums vier Jahre Zeit. 

Was, wenn doch eine Nachzahlung herauskommt?

Sollte der Steuerbescheid eine Aufforderung zur Nachzahlung enthalten, könne der Antrag innerhalb eines Monats zurückgenommen werden, erklärt die Lohi Bayern. Doch ganz so einfach ist es nicht: „Mit einem Einspruch und einem Antrag auf eine Aussetzung des Vollzugs sind Sie so gestellt, als ob die Steuererklärung nie eingereicht worden wäre“, heißt es in der Mitteilung. Hier sollte man sich vorher allerdings gut informieren und im Zweifel einen Experten fragen, was man konkret beachten muss und welche Fristen im Einzelfall gelten.

Alternativ könne man sich das prognostizierte Steuerergebnis vorab berechnen lassen und anhand dessen entscheiden, ob man die Steuererklärung abgeben möchte oder lieber doch nicht, so die Lohi. Eine generelle Aussage darüber, wann sich eine freiwillige Einkommensteuererklärung rechne, ist laut der Verbraucherzentrale allerdings schwierig zu treffen: Da komme es sehr auf den Einzelfall an, wie es auf Verbraucherzentrale.de heißt. „Viele Steuerprogramme bieten eine Prognose, sobald Sie Ihre Daten eingegeben haben“, heißt es dort. „Ob es eine Rückerstattung gibt, kann zum Beispiel die kostenfreie Software der Finanzämter namens Elster (Elektronische Steuererklärung) unverbindlich schätzen.“ Manche nehmen auch die Hilfe eines Lohnsteuervereins in Anspruch, oder man setzt auf professionelle Hilfe durch einen Steuerberater. Beides ist jedoch mit Kosten verbunden.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung – bis zu vier Jahre Zeit

Für die freiwillige Abgabe bleiben nach dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums vier Jahre Zeit. „Wenn diese Frist übersehen wird, gibt es keine Verlängerung“, heißt es in der Mitteilung der Lohi Bayern. Für das Steuerjahr 2020 könne bis Ende 2024 eingereicht werden. „Und ist man schon dabei, können zeitgleich für die Jahre 2021 bis 2023 die Steuererklärungen mit abgegeben werden, was mehrere tausend Euro und gegebenenfalls Steuerzinsen einbringen kann.“ Eine Verzinsung gebe es, „wenn mit der freiwilligen Abgabe länger als 15 Monate nach dem Ende des Steuerzeitraums gewartet wurde“, so die Lohi.

Rubriklistenbild: © Roman Möbius/Imago

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