Freistellungsauftrag angeben
Einfach erklärt für die Steuererklärung: Was sind Freibetrag und Pauschbetrag?
VonLaura Knopsschließen
Bei der Steuererklärung stehen Steuerzahlern verschiedene Frei- und Pauschbeträge zu. Welche Beträge Sie geltend machen können.
Steuerfreibeträge helfen, Steuerzahler zu entlasten. Denn werden private und berufliche Ausgaben über die Einkommensteuererklärung angegeben, wird so das Einkommen gesenkt, dass versteuert werden muss. Das Steuerrecht sieht dafür spezielle Freibeträge vor. Während manche für alle Steuerzahler gelten, stehen andere allerdings nur bestimmten Gruppen zur Verfügung. Welche Beträge es gibt und wie Sie diese geltend machen, erfahren Sie hier.
Freibetrag und Pauschbetrag erklärt: Weniger Steuern zahlen
Beim Steuerfreibetrag handelt es sich um einen vom Gesetzgeber festgelegten Betrag, bis zu welchem Einkünfte steuerfrei bleiben. Nur wessen Einnahmen diese Summe überschreiten, muss auf alle Einkünfte, die darüber liegen, Steuern zahlen. Wer weniger verdient, muss dagegen keine Einkommensteuer zahlen. Auch für andere Einkünfte werden neben dem Gehalt Freigrenzen erlaubt. Liegen die Einkünfte unter der festgelegten Grenze, müssen diese daher nicht besteuert werden. Im Falle einer Überschreitung muss allerdings der komplette Gewinn versteuert werden, wie die Wirtschaftswoche berichtet.
Feste Pauschbeträge können die zu versteuernden Einnahmen reduzieren. Mit den Pauschbeträgen haben Steuerzahler bei bestimmten Einkünften ein Recht auf einen pauschalen Abzug der Kosten. Ganz ohne Nachweis kann dieser Betrag von den Einkünften abgezogen werden. Pauschbeträge werden immer in vollem Umfang berücksichtigt – auch wenn die tatsächlichen Kosten geringer waren. Liegen die Kosten über dem Pauschbetrag, können diese ebenfalls geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen allerdings alle Ausgaben belegbar sein.
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Die wichtigsten Freibeträge und Pauschbeträge
Steuerzahler haben je nach Einkommen und Lebenslage Recht auf verschiedene Frei- und Pauschbeträge. Folgende Beträge zählen dabei zu den wichtigsten:
- Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr 2022 bei 10.347 Euro, für das kommende Steuerjahr 2023 bei 10.908 Euro. Alleinstehende, deren Einkommen unter dem Freibetrag liegt, müssen darauf also keine Einkommensteuer zahlen. Für Paare mit gemeinsamer Steuererklärung liegt dieser Betrag bei 20.694 Euro (Jahr 2022) beziehungsweise 21.816 Euro (Jahr 2023).
- Sparerfreibetrag: Jeder Bürger darf jährlich 801 Euro (Jahr 2022) beziehungsweise 1.000 Euro (Jahr 2023) aus Kapitalvermögen einnehmen. Bei Verheirateten liegt der Sparerfreibetrag dementsprechend bei 1.602 Euro (Jahr 2022) beziehungsweise 2.000 Euro (Jahr 2023).
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Die als Werbungskosten bekannte Pauschale können Arbeitnehmer für Fachliteratur, Arbeitsmittel und berufliche Auswärtstätigkeiten geltend machen. Für das Steuerjahr 2022 lag diese Pauschale bei 1.200 Euro, ab 2023 liegt sie bei 1.230 Euro. Dazu zählt auch die sogenannte Pendlerpauschale, die für die Aufwendungen zwischen Wohnort und Tätigkeitsstätte aufgewendet wird. Geltend machen können Arbeitnehmer die Kosten ab dem 21. Kilometer.
- Homeoffice-Pauschale: Kosten für den Arbeitsplatz zu Hause können Arbeitnehmer mithilfe der seit der Corona-Pandemie existierenden Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag im Homeoffice standen Steuerpflichtigen im Jahr 2022 insgesamt fünf Euro zu – maximal können jedoch 120 Tage, also 600 Euro angegeben werden. Für 2023 stehen Arbeitnehmern sogar sechs Euro pro Tag und maximal 210 Homeoffice-Tage zu – so kommen Steuerpflichtige auf höchstens 1.260 Euro.
- Umzugskostenpauschale: Auch wer im letzten Steuerjahr umgezogen ist, kann diese Kosten geltend machen. Der Umzug muss allerdings aus beruflichen Gründen stattgefunden haben oder etwa den Weg zur Arbeit verkürzen. Pauschal können Alleinstehende mit 886 Euro Abzug rechnen. Ziehen Partner oder Kinder mit um, dürfen für diese weitere 590 Euro in Anspruch genommen werden.
Neben den hier aufgeführten Freibeträgen können auch Familien, Pflegende, Behinderte und Hinterbliebene bestimmte Pauschbeträge geltend machen. Dabei spielt die jeweilige Lebenssituation eine entscheidende Rolle. Wer sich ehrenamtlich engagiert oder eine Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich hat, kann ebenfalls einen bestimmten Betrag steuerfrei dazuverdienen.
Freistellungsauftrag: Was ist das und was bringt er?
Sparer können bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag beantragen. Mit diesem Auftrag müssen erst dann Steuern gezahlt werden, wenn die Kapitaleinkünfte den Freibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Paare überschreiten. Normalerweise werden diese Steuern direkt vom Geldinstitut einbehalten und ans Finanzamt weitergeleitet, erklärt die Sparkasse auf ihrer Website. Mit dem Freistellungsauftrag können Sparer sich den Freibetrag direkt sichern – den sogenannten Sparerpauschbetrag. Ohne den Freistellungsauftrag ist das Geld jedoch keinesfalls verloren. Steuerzahler können sich die bereits gezahlte Abgeltungssteuer später im Rahmen ihrer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.
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