Steuerfrei und ohne Abgaben

Freibeträge für Schenkungen nutzen: So landet Ihr Erbe nicht beim Finanzamt

  • Ulrike Hanninger
    VonUlrike Hanninger
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Für Schenkungen gelten bestimmte Freibeträge, die sich vor allem dann lohnen, wenn man sein Erbe ohne steuerliche Abzüge weitergeben möchte.

Für Schenkungen gelten gesetzliche Freibeträge, auf die keine Steuern erhoben werden. Erst wenn sie überschritten werden, greift die Schenkungssteuer. Diesen Spartipp kann man sich zunutze machen, um sein Erbe schon zu Lebzeiten zu regeln und steuerfrei weiterzugeben. Denn: Die Freibeträge sind für Erbschaften wie für die Schenkungen gleich, wie die Bild berichtet.

Mittels Schenkung das Erbe steuerfrei seinen Angehörigen vermachen

Für Schenkungen gelten Freibeträge, die sich auch zur Weitergabe des Erbes nutzen lassen. (Symbolbild)

Die Freibeträge, die für Erbsummen gelten, sind also identisch mit denen für Schenkungen. Um sein Vermögen ohne Abgabe von Steuern an seine Verwandten und weitere Begünstige weiterzugeben, muss man jedoch frühzeitig anfangen, erklärt Finanztip.de. Die Freibeträge gelten nämlich jeweils für zehn Jahre, sodass man Geld nur einmal pro Jahrzehnt steuerfrei verschenken kann.

Diese Freibeträge gelten je nach Steuerklasse

Die Freibeträge richten sich nach der Steuerklasse – wobei hier nicht die Einteilung gemäß Lohnsteuer gemeint ist – und nach dem Grad der Verwandtschaft. Am meisten profitieren enge Angehörige wie Lebenspartner oder Kinder von einer Schenkung, wie finanztip.de informiert (Stand: Februar 2023):

SteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetrag
1Ehepartner, eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
1Kinder, Stiefkinder400.000 Euro
1Enkel, wenn deren Eltern verstorben sind400.000 Euro
1Enkelkinder200.000 Euro
1Urenkel100.00 Euro
2Geschwister, Nachkommen ersten Grades von Geschwistern20.000 Euro
2Stiefeltern20.000 Euro
2Schwiegereltern, Schwiegerkinder20.000 Euro
2geschiedene Ehepartner, ehemalige Lebenspartner 20.000 Euro
3alle anderen Begünstigten20.000 Euro

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Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
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Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
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Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Eine Beispielrechnung, die zeigt, wie sehr sich eine Schenkung lohnt, liefert die Bild. In deren Rechnung möchte ein Mann seiner Tochter 1,1 Millionen Euro vererben. Würde sie die Summe auf einmal erhalten, wären davon 700.000 Euro zu versteuern, was Steuern in Höhe von 133.000 Euro bedeutet. Wenn er ihr dagegen alle zehn Jahre 400.000 Euro als Schenkung zukommen lässt, entfallen diese Kosten. Schafft man das nicht zu Lebzeiten, werden die Steuern lediglich auf die restliche Erbsumme erhoben.

Rubriklistenbild: © Shotshop/Imago

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