Arbeitslosengeld beantragen
Leistungen rechtzeitig beantragen: So bekommt man Arbeitslosengeld ohne Sperre
Sperrzeiten schieben nicht nur die Zahlungen auf, sie kürzen das Arbeitslosengeld auch. So können baldige Arbeitslose Wochen und Monate an Sperrzeiten verhindern.
Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen eine unangenehme Situation. Sie ist mit finanziellen Sorgen, Existenzängsten und manchmal sogar Scham verbunden. Eigentlich möchte man sich dann verkriechen – sollte man aber nicht.
Denn jetzt gilt es, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten, damit zumindest weiter Geld auf dem Konto eingeht: das Arbeitslosengeld. Damit man von der Arbeitsagentur keine Sperrzeiten bekommt, sollte man folgende Regeln beachten.
Sperrzeiten: Wann und warum gibt es weniger Arbeitslosengeld?
Einfach erklärt, beschreibt eine sogenannte Sperrzeit Wochen oder sogar Monate, in denen ein Kunde der Arbeitsagentur kein Arbeitslosengeld bekommt. Die Gründe dafür können variieren.
Eine Sperrzeit gibt es zum Beispiel, wenn man sich nicht rechtzeitig beim Amt arbeitslos meldet. Innerhalb von drei Werktagen nach der Kündigung muss laut SGB 3 die Arbeitslosmeldung eingegangen sein, sonst gibt es eine Sperrzeit von einer Woche, die ab dem Tag der Arbeitslosigkeit gezählt wird. Bekommt man zum Beispiel am 31. Mai eine Kündigung zum 30. Juni, meldet sich aber erst am 4. Juni oder später arbeitslos, gibt es erst ab dem 8. Juli Arbeitslosengeld, obwohl die Arbeitslosigkeit schon am 1. Juli eintritt (Beispiel ohne Berücksichtigung von Wochenend- und Feiertagen). Das hat den Hintergrund, dass Kunden die Agentur rechtzeitig über eine anstehende Arbeitslosigkeit informieren sollen, damit die Vermittler aktiv werden und den Kunden in Arbeit vermitteln können. Idealerweise tritt eine Arbeitslosigkeit dann gar nicht erst ein.
Sperrzeiten kann es für den Kunden der Arbeitsagentur aber auch geben, wenn er selbst seinen Job gekündigt hat oder wegen Fehlverhalten am Arbeitsplatz gekündigt wurde. In diesem Fall hat man sich versicherungswidrig gegen die Arbeitslosenversicherung verhalten, weil man die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat. Auch einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund oder ohne angedrohte Kündigung sollte man nicht einfach so unterschreiben, da ein solcher ähnliche Auswirkungen auf mögliche Sperrzeiten haben kann.
Sperrzeiten nicht automatisch: Wann die Arbeitsagentur Kündigungsgründe akzeptieren muss
Eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes wird nicht automatisch verhängt. Wie so oft, wenn es um Weisungen und Gesetze geht, gilt auch hier: Es kommt drauf an. Genauer ist es der Kündigungsgrund, auf den es ankommt. Wurde zum Beispiel vom Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen gekündigt, wozu auch die psychische Überlastung am Arbeitsplatz zählt, gibt es vom Amt keine Sperrzeit.
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Außerdem bekommt man das Arbeitslosengeld sofort – oder zumindest rückwirkend ab der Kündigung, wenn man fristlos kündigen konnte, etwa weil sich der Arbeitgeber vertragswidrig verhalten hat. Andere wichtige Gründe, die die Arbeitsagentur anerkennt, sind die nötige Pflege eines Angehörigen oder die Betreuung der Kinder.
Auch wenn man kündigen musste, weil der Ehepartner einen neuen Job hat und ein Umzug ansteht, gibt es in der Regel keine Sperrzeit. Hier sollte man allerdings aufpassen: Ist ein Paar nicht verheiratet, kann es bei einem Umzug schonmal zu einer Nichtanerkennung des Grundes und somit zu einer Sperrzeit kommen.
Was Sperrzeiten bedeuten: Wie lange es kein Arbeitslosengeld gibt
Die Dauer der Sperrzeiten variiert von Fall zu Fall. Handelt es sich nur um eine verspätete Meldung, gibt es eine Sperrzeit von lediglich einer Woche. Bei unzureichender Eigenbemühung kann die Agentur laut Finanztip.de auch schonmal eine Sperrzeit von zwei Wochen verhängen und bei einer selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit durch Kündigung oder Fehlverhalten können es bis zu zwölf Wochen (knapp drei Monate) sein.
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Das Problem für den Arbeitslosen besteht darin, dass es nicht nur später Geld gibt, sondern auch weniger. Stehen einem nach den Einzahlungen zum Beispiel zwölf Monate Arbeitslosengeld zu, gibt es aber eine Sperrzeit von zwölf Wochen, bekommt man insgesamt nur neun Monate Geld. Krankenversichert ist man in der Sperrzeit allerdings trotzdem über die Agentur.
Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld verhindern: Wie Arbeitnehmer sich verhalten sollten
Eine Sperrzeit verhindern kann man, indem man sich zuvor an alle geltenden Regeln hält und keine Meldungszeiträume verpasst. Eine Kündigung sollte nur im Notfall und mit triftigem Grund ausgesprochen und ein Aufhebungsvertrag nur dann unterschrieben werden, wenn andernfalls eine Kündigung droht oder es einen wichtigen Grund gibt.
Ist eine Sperrzeit bereits ausgesprochen worden, können Kunden der Agentur diese verkürzen lassen, wenn die Dauer der Sperrzeit eine besondere Härte bedeuten würde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man nur wenige Wochen vor dem Auslaufen eines Arbeitsvertrages kündigt. Außerdem kann gegen eine Sperrzeit auch Widerspruch eingelegt werden.
Rubriklistenbild: © Sascha Steinach/Imago
