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PIN oder Unterschrift bei Kartenzahlung – was ist sicherer? Das müssen Händler beachten
VonMarco Blanco Ucles
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Bei Kartenzahlung kann der Händler vom Verbraucher entweder eine PIN-Eingabe oder eine Unterschrift verlangen. Welche Variante ist sicherer?
Spätestens seit der Corona-Pandemie bevorzugen die meisten Menschen eine bargeldlose Bezahlung, die Kartenzahlung befindet sich weiter extrem auf dem Vormarsch. Dies kann mit einer EC- oder Kreditkarte sowie dem Smartphone geschehen. Je nach Einkauf müssen Kunden dabei den Einkauf per PIN-Eingabe oder mit ihrer Unterschrift abschließen. Auch wenn es oft zufällig erscheint, welche der beiden Varianten die Verbraucher anwenden müssen, steckt zumeist ein von den Händlern ausgewähltes System dahinter.
Unterschrift startet elektronisches Lastschriftverfahren
Zunächst lohnt sich ein Blick auf die unterschiedlichen Bezahlmodelle. Bei der Unterschrift-Variante wird ein elektronisches Lastschriftverfahren gestartet. Der Kunde gibt dem Verkäufer seine Einwilligung, dass dieser den Betrag von seinem Konto abbuchen kann. Allerdings erfolgt die Buchung nicht in Echtzeit, erklärt das Finanz-Portal bezahlen.de. Dadurch bleibt für den Verkäufer natürlich die Gefahr bestehen, dass das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Zudem könnte der Kunde die Zahlung theoretisch widerrufen.
Muss der Kunde hingegen seine PIN eingeben, wird elektronisch direkt überprüft, ob das Konto ausreichend gedeckt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Karte abgelehnt – für Verkäufer also die deutlich sicherere Variante und mittlerweile auch weitestgehend verbreitet. Anders als bei der Unterschrift besteht für den Verkäufer keine Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Außerdem ist es für Kriminelle deutlich schwieriger, die PIN einer gestohlenen Geldkarte herauszufinden, als einfach die Unterschrift ihres Opfers zu fälschen.
Zahlung mit PIN: Händler müssen Teil des Kaufpreises zahlen
Doch wieso nutzen Verkäufer nicht ausschließlich die risikofreie Variante der PIN-Eingabe? Dafür gibt es einen einfachen Grund: Geld. Die Händler müssen bei dieser Form der Bezahlung nämlich 0,2 Prozent des Kaufpreises an das jeweilige Zahlungsinstitut zahlen, es entstehen also Mehrkosten. Deshalb setzen viele Händler auf ein gemischtes System, verlangen mal eine Unterschrift, mal eine PIN-Eingabe. Bei der immer häufiger genutzten kontaktlosen Bezahlung, bei der Deutschland im internationalen Bereich hinterherhinkt, ist bis zu einem gewissen Betrag – meistens 50 Euro – übrigens weder eine Unterschrift noch eine PIN notwendig.
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Wovon nun abhängt, ob Kunden in einem Laden eine Unterschrift abgeben oder ihre PIN eingeben müssen, kann nicht immer belegt werden. „In vielen Läden entscheidet ein zufälliges System darüber, auf welche Art Käufer die Bezahlung ihres Einkaufs verifizieren müssen“, schreibt das Portal techbook. In einigen Geschäften könne jedoch auch der Verkäufer – je nach Kaufsumme beispielsweise – darüber entscheiden, auf welche Art und Weise die Kartenzahlung abgewickelt wird.