Finanzielle Unterstützung

Fristen, Regeln und Beispiele: Wie lange bekommt man Kindergeld?

  • Marco Blanco Ucles
    VonMarco Blanco Ucles
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Um Familien finanziell zu unterstützen, zahlt der Staat monatlich Kindergeld. Wie lange das der Fall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Kinder sind für viele Menschen das Wichtigste auf der Welt. Neben all den emotionalen Vorteilen sollte bei der Familienplanung jedoch auch der finanzielle Aspekt beachtet werden – Kinder kosten schließlich auch Geld. Eine wichtige Finanzquelle für Eltern ist deshalb das Kindergeld, das unabhängig vom Einkommen bezahlt wird und ab 2025 durch die Kindergrundsicherung ersetzt wird. Seit dem 1. Januar 2023 zahlt die Familienkasse einheitlich 250 Euro im Monat pro Kind.

Auch ausländische Staatsbürger können Kindergeld erhalten

Laut Finanztip.de zahlte der deutsche Staat im Jahr 2022 rund 48 Milliarden Euro Kindergeld – für mehr als 17 Millionen Kinder. Besitzen die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit und leben in Deutschland, erhalten sie jeden Monat Kindergeld. Das gilt genauso für ausländische Staatsbürger, solange diese aus einem EU-Land oder Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein stammen. Das Gleiche gilt für britische Bürger, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 ihren Wohnsitz in Deutschland hatten und weiterhin hier leben. Auch aus der Ukraine geflüchtete Eltern sowie prinzipiell anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte erhalten Kindergeld.

Kindergeld dient als finanzielle Entlastung für Familien – doch wie lange wird es vom Staat gezahlt?

Doch wie lange erhalten Eltern das Kindergeld, das gleich nach der Geburt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden kann? Der Staat überweist das Kindergeld monatlich bis zum Monat, in dem der junge Mensch seinen 18. Geburtstag feiert. Die Familienkasse verschickt wenige Monate zuvor per Post ein neues Antragsformular, das auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden ist. Denn wenn der junge Erwachsene noch die Schule besucht, eine Ausbildung absolviert, einen Ausbildungsplatz sucht oder einen Freiwilligendienst ableistet, fließt auch nach dem 18. Geburtstag weiter Geld vom Staat.

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Bis auf eine Ausnahme: Mit dem 25. Geburtstag endet die Zahlung des Kindergelds

Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen der Staat auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin Kindergeld bezahlt. Über den 25. Geburtstag hinaus werden die Sonderzahlungen vom Staat jedoch nur überwiesen, wenn die betroffenen Menschen eine Behinderung haben, die sie daran hindert, sich selbst zu finanzieren. Bis zum 21. Geburtstag erhalten Eltern Kindergeld, wenn der Nachwuchs arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet ist.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Das Kindergeld fließt bis zum 25. Geburtstag, wenn gewisse Voraussetzungen eintreffen, erklärt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bis zum 25. Geburtstag des Kindes gibt es Kindergeld vom Staat, wenn dieses:

  • keinen Ausbildungsplatz innehat und dadurch keine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen kann
  • eine Ausbildung absolviert
  • einen anerkannten Freiwilligendienst leistet
  • sich in einer höchstens viermonatigen Übergangszeit zwischen dem Schulabschluss und Beginn der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes befindet

Trennen sich Eltern, erhält der das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Doch auch wenn das Kind ungefähr gleich viel bei Mutter und Vater wohnt, bekommt nur ein Elternteil das Kindergeld. Dabei spielt es eine Rolle, bei welchem Elternteil das Kind gemeldet ist.

Rubriklistenbild: © SuperStock/IMAGO

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