Bei Immobilien sinnvoll

Berliner Testament für Ehepaare: Wann es sinnvoll ist und welche Schwierigkeiten es gibt

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Ein gemeinsames Testament kann für Ehepaare eine Option sein. Wie das Berliner Testament funktioniert und welche Herausforderungen es mit sich bringen kann.

Im Laufe des Lebens sollte sich jeder mit Verträgen und Vorsorgedokumenten beschäftigen, die auf den ersten Blick unangenehm sind. Beispielsweise ist es für Menschen jeden Alters sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht auszufüllen. Darin ist geklärt, wer die eigenen Angelegenheiten klären soll, wenn man dies selbst nicht mehr kann. Wer regeln möchte, was mit Immobilien und Vermögen nach dem eigenen Tod passiert, sollte ein Testament erstellen. Besonders Ehepaare sollten dabei auf Feinheiten achten.

Was ist das Berliner Testament?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinsames Testament aufsetzen.

Bei dem Berliner Testament handelt es sich um ein gemeinsames Testament für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, informiert das Deutsche Erbenzentrum. Stirbt ein Partner, so gehen mögliche Kinder erst einmal leer aus. Die gesetzliche Erbfolge greift demnach nicht, wenn sich die Partner für ein Berliner Testament entschieden haben. Unverheiratete Paare können nicht von dem Berliner Testament Gebrauch machen.

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Vorteil des Berliner Testaments

Besteht das Erbe hauptsächlich aus einer Immobilie, kann die Person, die länger lebt, unbehelligt dort wohnen bleiben. Es müssen keine Erben ausgezahlt werden, somit gibt es für den Moment keine Auseinandersetzungen. So kann der Lebensstandard der Person beibehalten werden, informiert Finanztip. Wenn beide Parteien, die das Berliner Testament vereinbart haben, versterben, wird das Erbe unter den Kindern oder anderen Hinterbliebenen aufgeteilt.

Wichtig: Der lebende Ehegatte kann niemanden enterben

Sind in dem gemeinschaftlichen Testament die Kinder als Erben berücksichtigt, kann der überlebende Partner nicht eigenständig ein Kind enterben. Möchte das Ehepaar sich gemeinsam die Möglichkeit einräumen, dass nach dem Ableben einer allein das Testament ändern kann, muss eine Klausel in das Testament aufgenommen werden.

Können Kinder den Pflichtteil einfordern?

Kinder erben in der Regel erst einmal nicht, wenn ein Elternteil verstirbt. Sie können allerdings einen Pflichtteil einfordern. In dem Zusammenhang kann es passieren, dass sie den verbliebenen Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Diesem Fall kann das Ehepaar vorbeugen, indem eine Klausel in das Testament aufgenommen wird. Die könnte so aussehen, dass Kinder und deren Enkel, die den Pflichtteil einfordern, enterbt sind, sollte der verbliebene Elternteil versterben.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Berliner Testament: Was passiert, wenn die Erbmasse hoch ist?

Ist die Erbmasse generell hoch, kann es passieren, dass es steuerliche Nachteile für die Kinder gibt. Vererbt ein Elternteil etwas an sein Kind, so gibt es in der Regel einen Freibetrag von 400.000 Euro. Dies geht beim Berliner Testament also erst einmal verloren, weil der Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird.

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