Familien
Wie hoch ist das Elterngeld 2023 – und wie lange bekommt man es?
VonAnne Hundschließen
Viele Familien sind aufs Elterngeld angewiesen. Es soll unter anderem dafür sorgen, dass junge, berufstätige Eltern sich die Erziehungsarbeit besser aufteilen können.
Das Elterngeld sorgt aktuell für Gesprächsstoff. Die Grenze liegt derzeit bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei Paaren und 250.000 Euro bei Alleinerziehenden. Pläne zur Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld stoßen teils auf harte Kritik.
Wie hoch ist das Elterngeld – und wie lange bekommt man es?
Nach wie vor ist das Elterngeld für zahlreiche Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung nach der Geburt eines Kindes. Es soll unter anderem dafür sorgen, dass junge, berufstätige Eltern sich die Erziehungsarbeit besser aufteilen können.
Wie lange das Elterngeld maximal ausgezahlt wird, hängt davon ab, ob es sich um das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus handelt. So können Eltern wählen zwischen bis zu 14 Monaten Basiselterngeld zum vollen Satz (maximal 1.800 Euro monatlich) oder 28 Monaten Elterngeld Plus zum halbem Satz (maximal 900 Euro) – die Stiftung Warentest informierte in einem Beitrag auf Test.de (Stand: 3. Februar), was das jeweils bedeutet.
1. Basiselterngeld
- Beliebige Aufteilung: Für das „normale“ Elterngeld, bezeichnet als Basiselterngeld, gilt laut Test.de folgende grobe Faustregel: Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des Nettolohns vor der Geburt des Kindes. Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld in Höhe von monatlich maximal 1 800 Euro.“ Die könne das Elternpaar „ganz beliebig“ untereinander aufteilen. „Zum Beispiel können Mann und Frau gleichzeitig nach der Geburt für sechs Monate Basiselterngeld beantragen“, erklärt die Stiftung Warentest. „Es ist auch möglich, dass die Frau die ersten acht Lebensmonate Basiselterngeld beantragt und dann der Mann für die anschließenden vier Monate.“
- Partnermonate: Der Gesetzgeber „belohne“ Paare mit zwei weiteren Monaten Basiselterngeld, „wenn wenigstens ein Partner für mindestens zwei Monate Gehaltseinbußen durch die Kinderbetreuung“ habe. „Partnermonate nennt das Gesetz diese beiden Zusatzmonate“, erklärt die Stiftung Warentest. Sprich: Für den Fall, dass nur die Mutter in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen sollte und der Vater des Kindes arbeite, verschenke das Paar zwei Monate Basiselterngeld, wie es in dem Beitrag heißt. Väter sollten daher überlegen, „ob sie nicht wenigstens für zwei Monate Basiselterngeld beantragen − etwa im Anschluss an die Elterngeldbezugszeit der Frau für die Lebensmonate 13 und 14 des Kindes.“ Noch ein wichtiger Punkt: Basiselterngeld gibt es auch für Teilzeitarbeitende, „sofern sie während der Elterngeldphase im Schnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten“, informiert die Stiftung Warentest ebenfalls in dem Beitrag.
- Mehrlingszuschlag: Eltern, die Mehrlinge bekommen, erhalten zudem „einen Zuschlag in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind“, wie Test.de erklärt.
- Geschwisterbonus: Einen Geschwisterbonus von „10 Prozent des Elterngeldes“ (wenigstens 75 Euro) gibt es zudem für Eltern, die neben dem Neugeborenen schon ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei oder mehr ältere Kinder haben, die noch nicht sechs Jahre alt sind.
2. Elterngeld Plus
Statt vierzehn Monate Basiselterngeld (12 Monate plus zwei Partnerschaftsmonate; monatlich maximal 1.800 Euro) kann ein Elternpaar auch 28 Monate Elterngeld Plus wählen – und dadurch den Auszahlungszeitraum strecken, wie Test.de erklärt: „Statt einem Monat Basiselterngeld kann das Paar zwei Monate Elterngeld Plus beantragen. Die Elterngeldbehörde zahlt dann maximal 900 Euro pro Monat aus.“ Eltern könnten die beiden Formen des Elterngelds „auf verschiedenste Arten“ kombinieren.
Das Elterngeld Plus lohnt sich laut Stiftung Warentest besonders für Mütter und Väter, „die bald nach der Geburt wieder arbeiten, aber in Teilzeit gehen wollen“. Unterm Strich komme für sie „mehr heraus als mit dem Basiselterngeld“, so das Fazit von Test.de.
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Wie hoch ist das mögliche Elterngeld im Einzelfall?
Praktisch: Mit dem Elterngeld-Schnellrechner vom Bundesfamilienministerium erhält man mit nur wenigen Angaben einen ungefähren Richtwert zur Höhe des möglichen Elterngeldanspruches.
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Elternzeit beim Arbeitgeber rechtzeitig beantragen
Beantragen kann man das Elterngeld bei der jeweiligen Elterngeldstelle – und die Elternzeit beim Arbeitgeber. Der wichtige Hinweis von Stiftung Warentest an der Stelle: Dem Arbeitgeber müsse der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Die Experten raten, den Antrag in der Personalabteilung des Arbeitgebers am besten persönlich abzugeben und sich den Empfang bestätigen zu lassen.
Rubriklistenbild: © Felix Kästle/dpa
