Debatte

Scholz fordert Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro

Der Mindestlohn soll im kommenden Jahr auf 12,82 Euro steigen – eigentlich. Jetzt fordert der Kanzler einen satten Aufschlag.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf schrittweise 15 Euro in Deutschland ausgesprochen. Damit löste der SPD-Politiker teils heftige Kritik beim Koalitionspartner FDP, der oppositionellen Union und Deutschlands Arbeitgebern aus. Gewerkschaften und Sozialverbänden begrüßten die Ankündigung. 

Scholz fordert Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro

„Ich bin klar dafür, den Mindestlohn erst auf 14 Euro, dann im nächsten Schritt auf 15 Euro anzuheben“, sagte Scholz dem Stern. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission. „Die Arbeitgeber haben nur auf einer Mini-Anpassung beharrt.“ Außerdem hätten sie mit der Tradition gebrochen, einvernehmlich zu entscheiden. „Das war ein Tabubruch“, sagte Scholz. „Die Kommission sollte zu einem einheitlichen Verfahren zurückkehren.“

Kommission legt Mindestlohn fest

Die Lohnuntergrenze liegt seit Anfang 2024 bei 12,41 Euro, für Anfang 2025 ist gemäß der Festlegung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Gewerkschaften aus dem vergangenen Jahr eine weitere Anhebung um 41 Cent geplant. 

Aktuell ist vorgesehen, den Mindestlohn im kommenden Jahr von derzeit 12,41 Euro auf 12,82 Euro anzuheben.

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf das Gehalt aus?

Der Mindestlohn wird als Bruttobetrag angegeben – also vor Abzug von Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt dann zum Beispiel von der Steuerklasse, dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder der Mindestlohnbezieher ab.

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf das Gehalt aus? Wie hoch ist der Stundenlohn? Mit dem Mindestlohn-Rechner auf der Website des Bundesarbeitsministeriums lässt es sich herausfinden.

Mindestlohn gilt auch für Minijobber

Auch Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn. Für Azubis gibt es eigene Regeln. Bei Schülerjobs, „Orientierungspraktika“ neben Studium oder Ausbildung, die weniger als drei Monate dauern, und „Pflichtpraktika“ als Teil des Studiums besteht in der Regel kein Anspruch auf Mindestlohn.

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Lindner weist Kanzler-Vorstoß für höheren Mindestlohn zurück

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Der FDP-Vorsitzende sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, es sei legitim, dass sich auch der Bundeskanzler als Wahlkämpfer betätige. „Der Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode regelt aber klar, dass die Lohnfindung keine Sache der Parteien ist.“ Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

In den vergangenen Wochen hatten sich aus den Reihen von SPD, Grünen und Gewerkschaften die Forderungen nach einem Mindestlohn von 15 Euro gehäuft. Damit alle mit ihrem Einkommen auskommen könnten, sei ein gesetzlicher Mindestlohn noch in diesem Jahr von 14 Euro und im nächsten Jahr von 15 Euro geboten, sagte die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt kürzlich. (Mit Material der dpa)

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