Fristen

Steuererklärung: Wann muss sie 2024 spätestens beim Finanzamt sein?

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Die wenigsten machen sie wohl gerne, für manche ist sie aber Pflicht: die Steuererklärung. Welche Abgabefristen gelten?

Eine Steuererklärung kostet oft viel Zeit. Deshalb sollten alle, die eine Erklärung abgeben müssen, die Abgabefrist gut im Blick behalten. Denn lässt man die Frist verstreichen, droht ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt.

Steuererklärung für 2023 und Steuererklärung für 2024

Wie viel Zeit bleibt einem, wenn man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und die Erklärung selbst erstellen will? Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hatte darauf hingewiesen, welche Fristen dann gelten: Die Erklärung für das Steuerjahr 2023 muss bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. Da es sich bei diesem Datum um einen Samstag handelt, ist der späteste Abgabetermin der darauffolgende Montag – und somit der 2. September 2024.

Die Abgabefrist bei der Erklärung für das Steuerjahr 2024 ist dann wieder ganz regulär der 31. Juli 2025, wie die VLH zudem informierte. Denn normalerweise endet die Abgabefrist für die Steuererklärung in der Regel immer am 31. Juli, also sieben Monate nach Jahresende.

Welche Abgabefrist gilt über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

Mehr Zeit haben Steuerpflichtige, die die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Denn dann gelten andere Fristen. Der Abgabetermin für die Steuer-Profis wäre in der Regel Ende Februar des übernächsten Jahres. Doch auch hier greife noch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, wie die VLH in ihrer Mitteilung erklärt hatte.

Was sollte man beachten? Mittels Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann man die Erklärung für das Steuerjahr 2022 noch fristgerecht bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Für die Steuererklärung für das Jahr 2023 sei mit der Abgabe „bis 31. Mai 2025 (ein Samstag!)“ Zeit, hatte die VLH außerdem mitgeteilt, dann ist also der 2. Juni 2025 entscheidend (denn falle der Stichtag auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebe er sich jeweils auf den Montag nach dem Wochenende), und für die Steuererklärung für das Jahr 2024 habe man mittels eines Steuerprofis voraussichtlich noch „bis 30. April 2026“ Zeit.

Die wenigsten machen sie wohl gerne, für manche ist sie aber Pflicht: die Steuererklärung. (Symbolbild)

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Mehr Zeit für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung

Nicht jeder ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden.

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/Erwin Wodicka - wodicka@aon.at/Zoonar/Imago

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