Leistungsminderung

Welche Sanktionen aktuell beim Bürgergeld gelten – und welche Verschärfungen geplant sind

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Wer Bürgergeld bezieht, hat Pflichten gegenüber den Jobcentern. Werden diese nicht beachtet, dem drohen Sanktionen. Arbeitsminister Heil fordert zudem eine Verschärfung.

Das Bürgergeld sollte nach Plänen der Ampel-Regierung dazu dienen, mehr zu fördern, anstatt zu fordern. Dazu gehört auch, dass die Sanktionen für Melde- oder Mitwirkungsverstöße im Vergleich zum Vorgängermodell, dem Arbeitslosengeld II, auf maximal 30 Prozent reduziert wurden. Mittlerweile weht jedoch wieder ein anderer Wind: Angesichts der Haushaltskrise will Arbeitsminister Hubertus Heil die Sanktionen wieder verschärfen.

Bürgergeld: Welche Sanktionen aktuell bei Pflichtverletzungen drohen

Wer beim Bürgergeld den vollen Umfang seines Regelbedarfs beziehen möchte, muss sich an einige Pflichten halten. Termine beim Jobcenter müssen wahrgenommen, Fristen eingehalten oder an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen werden. Wer sich nicht an die Absprachen hält und seine Pflichten verletzt, muss mit Sanktionen oder sogenannten Leistungsminderungen rechnen. Allerdings beziehen sich die Minderungen nur auf den Regelbedarf, eine Kürzung bezüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung ist gesetzlich nicht möglich.

Bürgergeld-Bezieher könnten vom Jobcenter härter bestraft werden.

Wer seine Pflichten als Bürgergeld-Bezieher verletzt, muss mit einer Minderung des Betrags rechnen. Darunter fällt in etwa das Ablehnen eines zumutbaren Arbeitsangebots. Diese ist gestaffelt:

  • 1. Pflichtverletzung: Minderung des Bürgergelds um 10 Prozent für einen Monat
  • 2. Pflichtverletzung: Minderung des Bürgergelds um 20 Prozent für zwei Monate
  • 3. Pflichtverletzung: Minderung des Bürgergelds um 30 Prozent für drei Monate

Bei einem Meldeversäumnis wird das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent verringert. Das ist der Fall, wenn Sie auf die Aufforderung des Jobcenters, sich bei ihm zu melden, nicht eingehen oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht erscheinen.

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Die Jobcenter prüfen jedoch im Einzelfall, ob aufgrund besonderer Härte von einer Minderung abzusehen ist. Wer außerdem einen wichtigen Grund für seine Versäumnisse angeben kann, bleibt ebenfalls verschont. Überdies kann eine Sanktion vorzeitig beendet werden, wenn die Betroffenen ihre Mitwirkung nachholen oder sich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, ihren Pflichten zukünftig nachzukommen.

Madame Moneypenny gibt Tipps: Zehn Geldregeln von der Finanzexpertin

Familie beim Kuscheln auf dem Sofa.
Regel 1: Legen Sie sich einen Notgroschen für unvorhergesehene Kosten bzw. Ereignisse zurück. Die Höhe des gesparten Notfallgelds sollte laut Madame Moneypenny drei Monatsgehälter betragen. Damit Sie selbst und die Menschen, die von Ihnen finanziell abhängig sind – wie zum Beispiel Ihre Kinder – im Ernstfall gut versorgt sind.  © Joseffson/Imago
Frau am Strand beim Surfen.
Regel 2: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Insbesondere Gesundheit, Sport und Ernährung sollten einen hohen Stellenwert haben. © ingimage/Imago
Gitarrenkoffer mit Geldspenden.
Regel 3: Wenn Sie Geld spenden möchten – egal ob dem Musiker in der Fußgängerzone oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen – legen Sie dafür maximal 10 Prozent Ihres Gehalts fest. 30 Prozent sollten Sie Madame Moneypenny zufolge investieren, zum Beispiel in ETFs. (Symbolbild) © Vladimir Gerdo/Imago
Frau mit Laptop auf dem Sofa und Stift in der Hand.
Regel 4: Auch in Sachen Bildung bzw. Weiterbildung wird nicht gespart. Egal, ob Buch oder Online-Kurs: seinen Horizont zu erweitern lohnt sich immer. © Bonninstudio/Imago
Frau in Bekleidungsgeschäft hält Pullover, der auf einem Kleiderbügel hängt, in der Hand.
Regel 5: Qualität schlägt Quantität – das Beste gewinnt. Wenn Madame Moneypenny die Wahl zwischen zwei Dingen hat, setzt sie auf Qualität. Das ist auch nachhaltig, wenn man qualitativ hochwertige Produkte besonders lange nutzen kann. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Zwei Menschen sitzen in einem Restaurant.
Regel 6: Seien Sie großzügig – zu anderen, aber auch zu sich selbst. Tun Sie sich selbst etwas Gutes und machen Sie anderen eine Freude, indem Sie sie beispielsweise zum Essen einladen. © ANTHONY PHOTOGRAPHY/Imago
Menschen im Büro.
Regel 7: Verdienen Sie so viel, dass Sie sich aussuchen können, mit welchen Menschen Sie zusammenarbeiten. Sehr viel Lebenszeit verbringen Sie vermutlich mit Arbeiten. Deshalb sind das Arbeitsumfeld und nette Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. © Angel Santana Garcia/Imago
Junge Frau liegt auf dem Sofa.
Regel 8: Sparen Sie nicht an Komfort und Bequemlichkeit, machen Sie sich Ihr Leben so einfach und schön wie möglich. Denn man hat nur eines, und das ist auch noch begrenzt.  © Xavier Lorenzo/Imago
Mann und Frau trinken Wein im Restaurant.
Regel 9: Achten Sie im Restaurant nicht auf den Preis, sondern genießen Sie das gute Essen. Bestellen Sie, wonach Ihnen der Sinn steht und verbringen Sie eine schöne Zeit. © Monkey Business 2/Imago
Wecker liegt auf Euroscheinen.
Regel 10: Apropos Zeit: Da diese wertvoller als Geld ist, sollten Sie Ihre Zeit nicht im Verhältnis 1:1 gegen Geld tauschen. © Berit Kessler/Zoonar.com/Imago

Härtere Sanktionen für Pflichtverletzungen beim Bürgergeld geplant

Nach Plan des Arbeitsministers Hubertus Heil soll es zukünftig möglich sein, die Leistungen für bis zu zwei Monate komplett zu streichen. Das trifft ein, wenn Bezieher „die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern“, heißt es auf der Webseite der Bundesregierung. Das würde auch den Bedürfnissen der Jobcenter entsprechen, schreibt die Tagesschau: „Für einen Teil der Bürgergeldempfänger ist das Risiko finanzieller Einbußen der entscheidende Faktor, konstruktiv mit dem Jobcenter zusammenzuarbeiten“, sagt demzufolge die Sozialdezernentin Diana Stolz des Landkreises Bergstraße in Hessen, in deren Verantwortungsbereich das örtliche Jobcenter fällt.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago

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