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Mindestlohn liegt auch in Zukunft vor Bürgergeld – laut neuer Berechnung
VonAnne Hund
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2024 wird das Bürgergeld deutlich erhöht. Trotzdem lohnt sich eine Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn, wie eine aktuelle Analyse zeigt.
Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben aktuellen Berechnungen zufolge ein deutlich höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen. Das gelte auch im kommenden Jahr, wenn die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Bürgergelds in Kraft getreten ist, wie aus Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorlagen. Zuerst hatte das ARD-Magazin Monitor darüber berichtet.
Berechnungen: Mindestlohn liegt auch in Zukunft vor Bürgergeld
So hätten Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, 2024 pro Monat ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind betrage der Unterschied zwischen 715 und 765 Euro, je nach Alter des Kindes.
Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben aktuellen Berechnungen zufolge ein deutlich höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen. (Symbolbild)
Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuvor angekündigt, dass das Bürgergeld 2024 um rund zwölf Prozent erhöht werden soll. Unionsfraktionschef Friedrich Merz und sein Vize Jens Spahn kritisierten das. Diejenigen, die arbeiten, müssten am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die soziale Transferleistungen bekommen, argumentiert Merz.
Robert Habeck bezeichnete Mindestlohnerhöhung als zu niedrig
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Erhöhung des Mindestlohns in einer TV-Sendung als zu niedrig bezeichnet. Der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde soll in den kommenden zwei Jahren auf 12,82 Euro angehoben werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission umzusetzen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von aktuell 12 Euro auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro anzuheben – ein Plus von insgesamt 6,8 Prozent. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission hatten die Anhebung als zu niedrig bezeichnet, wurden aber überstimmt.
„Wer den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken will, sollte nicht gegen das Bürgergeld polemisieren, sondern sich für einen höheren Mindestlohn und mehr Tarifbindung einsetzen“, sagte Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin am WSI. „Denn die ist der beste Schutz gegen Armutslöhne.“
Für das Heizen zum Beispiel mit Öl, Kohle und Holzpellets können Privathaushalte bei stark gestiegenen Kosten Härtefallhilfe beantragen – unter bestimmten Voraussetzungen. Die Antragsfrist endet allerdings am 20. Oktober. (Mit Material der dpa)