Wenn nichts mehr geht

Stau auf der Fahrt in den Urlaub: Darf ich auf der Autobahn bei Stillstand aussteigen?

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Auf Urlaubsfahrten mit dem Auto geht es streckenweise häufig nur zäh voran – manchmal ist dann endgültig Stillstand. Doch auch dann gelten einige Regeln.

Eine Fahrt mit dem Auto in den Urlaub sollte immer gut geplant sein. Vor dem Start sollte man alle nötigen Dokumente zusammentragen und auch die Technik des Wagens grob checken. Ein Blick auf den Füllstand des Wischwassers und das Prüfen des Reifenluftdrucks gehören zum Pflichtprogramm. Und falls man finanziell keine böse Überraschung erleben will, sollte man auch die Mautgebühren, die in vielen europäischen Ländern fällig werden, im Voraus einkalkulieren. Empfehlenswert ist es natürlich auch, für An- und Abreise Tage zu wählen, an denen nicht die größte Blechlawine losrollt. Das ist aber natürlich nicht jedem Urlauber möglich – und man endet dann doch mal wieder im Stau. Wenn es so weit ist, sollte man unbedingt einige Dinge beachten.

Wenden bei Stau auf der Autobahn? Es gibt nur eine Situation, in der es nicht verboten ist

Gelegentlich freut man sich, dass es so richtig gut läuft – doch schon nach der nächsten Kurve lauert der Stau. So ein Pech, denn die letzte Abfahrt liegt nur wenige Hundert Meter zurück. Wer nun auf die Idee kommt, einfach zu wenden beziehungsweise rückwärts bis zur nächsten Ausfahrt zurückzufahren: bloß nicht! Das ist nicht nur verboten (laut StVO § 18 Absatz), sondern lebensgefährlich. Es gibt nur eine Ausnahme, bei der man auf der Autobahn wenden darf – und zwar wenn die Polizei explizit dazu auffordert.

Wenn die Reisezeit beginnt, staut sich auf vielen Autobahnen in Deutschland der Verkehr. (Symbolbild)

Stillstand auf der Autobahn: Bei Stau ist Aussteigen laut StVO eigentlich nicht erlaubt

Gerade in langen Staus kann man es oft beobachten: Die Menschen steigen aus ihren Autos aus und gehen auf der Autobahn spazieren. Nach einer langen Fahrt und bei großer Hitze kann man das Bedürfnis nach etwas Bewegung nachvollziehen – erlaubt ist es jedoch nicht. In § 18 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.“ Eine Ausnahme wäre beispielsweise die Sicherung einer Unfallstelle. Laut ADAC drückt die Polizei jedoch bei länger andauernden Staus oft ein Auge zu. Von ausgiebigen Spaziergängen rät der Automobilklub aber dennoch ab.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Standstreifen zum Vorankommen bei Stau nutzen? Wer das macht, riskiert ein Bußgeld

Sobald der Verkehr auf der Autobahn ins Stocken gerät, darf man unter bestimmten Voraussetzungen auf rechts überholen. Wichtig ist aber, immer rechtzeitig eine Rettungsgasse zu bilden. Und der Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn nutzt, um sich rechts am stehenden Verkehr zur nächsten Ausfahrt oder zum nächsten Parkplatz vorbeizuschlängeln, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Eine Ausnahme gibt es auch in diesem Fall: Wenn Verkehrsschilder konkret die Nutzung des Standstreifens freigeben.

Solange man im Stau steht und der Motor läuft, ist für den Fahrer übrigens auch die Nutzung des Smartphones ohne Freisprechanlage untersagt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von mindestens 100 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Rubriklistenbild: © Jöran Steinsiek/Imago

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