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Stau auf der Fahrt in den Urlaub: Darf ich auf der Autobahn bei Stillstand aussteigen?
VonSebastian Oppenheimer
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Auf Urlaubsfahrten mit dem Auto geht es streckenweise häufig nur zäh voran – manchmal ist dann endgültig Stillstand. Doch auch dann gelten einige Regeln.
Eine Fahrt mit dem Auto in den Urlaub sollte immer gut geplant sein. Vor dem Start sollte man alle nötigen Dokumente zusammentragen und auch die Technik des Wagens grob checken. Ein Blick auf den Füllstand des Wischwassers und das Prüfen des Reifenluftdrucks gehören zum Pflichtprogramm. Und falls man finanziell keine böse Überraschung erleben will, sollte man auch die Mautgebühren, die in vielen europäischen Ländern fällig werden, im Voraus einkalkulieren. Empfehlenswert ist es natürlich auch, für An- und Abreise Tage zu wählen, an denen nicht die größte Blechlawine losrollt. Das ist aber natürlich nicht jedem Urlauber möglich – und man endet dann doch mal wieder im Stau. Wenn es so weit ist, sollte man unbedingt einige Dinge beachten.
Wenden bei Stau auf der Autobahn? Es gibt nur eine Situation, in der es nicht verboten ist
Gelegentlich freut man sich, dass es so richtig gut läuft – doch schon nach der nächsten Kurve lauert der Stau. So ein Pech, denn die letzte Abfahrt liegt nur wenige Hundert Meter zurück. Wer nun auf die Idee kommt, einfach zu wenden beziehungsweise rückwärts bis zur nächsten Ausfahrt zurückzufahren: bloß nicht! Das ist nicht nur verboten (laut StVO § 18 Absatz), sondern lebensgefährlich. Es gibt nur eine Ausnahme, bei der man auf der Autobahn wenden darf – und zwar wenn die Polizei explizit dazu auffordert.
Stillstand auf der Autobahn: Bei Stau ist Aussteigen laut StVO eigentlich nicht erlaubt
Gerade in langen Staus kann man es oft beobachten: Die Menschen steigen aus ihren Autos aus und gehen auf der Autobahn spazieren. Nach einer langen Fahrt und bei großer Hitze kann man das Bedürfnis nach etwas Bewegung nachvollziehen – erlaubt ist es jedoch nicht. In § 18 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.“ Eine Ausnahme wäre beispielsweise die Sicherung einer Unfallstelle. Laut ADAC drückt die Polizei jedoch bei länger andauernden Staus oft ein Auge zu. Von ausgiebigen Spaziergängen rät der Automobilklub aber dennoch ab.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Standstreifen zum Vorankommen bei Stau nutzen? Wer das macht, riskiert ein Bußgeld
Sobald der Verkehr auf der Autobahn ins Stocken gerät, darf man unter bestimmten Voraussetzungen auf rechts überholen. Wichtig ist aber, immer rechtzeitig eine Rettungsgasse zu bilden. Und der Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn nutzt, um sich rechts am stehenden Verkehr zur nächsten Ausfahrt oder zum nächsten Parkplatz vorbeizuschlängeln, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Eine Ausnahme gibt es auch in diesem Fall: Wenn Verkehrsschilder konkret die Nutzung des Standstreifens freigeben.
Solange man im Stau steht und der Motor läuft, ist für den Fahrer übrigens auch die Nutzung des Smartphones ohne Freisprechanlage untersagt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von mindestens 100 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.