Oft steckt Absicht dahinter

Studie zu Hintergründen von Geisterfahrten: „Die Ergebnisse sind erschreckend“

  • Sebastian Oppenheimer
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Einem Geisterfahrer möchte kein Autofahrer begegnen. Eine Untersuchung zeigt nun, weshalb es aktuell so schwierig ist, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

„Fahren Sie nicht nebeneinander und überholen Sie nicht...“: Eine Geisterfahrer-Meldung hat wohl jeder Autofahrer schon häufig in seinem Leben gehört. Tatsächlich einmal einem Falschfahrer begegnet, sind aber glücklicherweise nur wenige. Denn wenn ein Autofahrer nicht mehr rechtzeitig ausweichen kann, kommt es zumeist zu sehr schweren Unfällen – immer wieder auch mit Toten. Nur selten gelingt es, Falschfahrer rechtzeitig zu stoppen – wie etwa vor einiger Zeit zwei mutigen Lkw-Fahrern. Doch warum werden Menschen überhaupt zu Geisterfahrern? Das hat nun eine Studie untersucht.

Unfälle durch Geisterfahrer: 40 Prozent durch Menschen jenseits der 75 verursacht

Laut der Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) kommt es in Deutschland jährlich zu rund 1.950 Falschfahrten auf Autobahnen – Unfälle sind demnach jedoch verhältnismäßig selten. Im Jahr 2021 kam es beispielsweise zu 249 Unfällen infolge von Geisterfahrten. Der Studie zufolge sitzen in 40 Prozent der Unfälle infolge von Falschfahrten auf Autobahnen Menschen jenseits des 75. Lebensjahres hinter dem Steuer.

44 Prozent seien „bewusste Falschfahrten“ gewesen, erklärte UDV-Chef Siegfried Brockmann gegenüber dem BR. „Das bedeutet tatsächlich, dass jemand zurückgesetzt ist, dass jemand am Stauende gewendet hat.“ In 33 Prozent der Fälle hätten Menschen im fließenden Verkehr kehrt gemacht – beispielsweise, um zurück zur letzten Ausfahrt zu kommen. Es gäbe aber auch Versehen, etwa, dass sich jemand beispielsweise in der Dunkelheit vertan habe. Bei den Senioren spielte bei den Falschfahrten oft Verwirrtheit eine Rolle, bei jüngeren Geisterfahrern steckte häufig eine suizidale Absicht dahinter oder eine Flucht vor der Polizei. Auch Alkohol spielte in einem Fünftel der Fälle eine Rolle.

In Österreich sollen Schilder versehentliche Geisterfahrer stoppen.

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Maßnahmen gegen Geisterfahrer können oft nicht wirklich helfen

„Die Ergebnisse sind erschreckend und zeigen, dass wir bisher unsere Hoffnungen auf Maßnahmen gesetzt haben, die nur begrenzt Wirkung entfalten können“, erklärte Brockmann. Maßnahmen wie beispielsweise die „Stopp-Hände“ nach österreichischem Vorbild an Autobahn-Anschlussstellen könnten nur dann Wirkung zeigen, wenn die Tat unbewusst geschehe und keine Demenz oder Verwirrtheit die Wirkung minimieren. Automatisch ausfahrende Krallen an Anschlussstellen beispielsweise könnten nur an Ausfahrten Einfluss nehmen – dazu seien sie sehr teuer und würden auch Rettungs- und Einsatzwagen stoppen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Falschfahrer stoppen: In Zukunft könnte moderne Fahrzeugtechnik helfen.

In Zukunft könnte moderne Fahrzeugtechnik helfen, Falschfahrer zu stoppen. Die UDV-Experten hoffen, dass dann Neuwagen mit einer Notbremsfunktion ausgerüstet werden, die per Verkehrszeichenerkennung und GPS die beginnende Falschfahrt frühzeitig erkennt und den Wagen zum Stillstand bringt. Bis es aber so weit ist, sollten Autofahrer bei einer Falschfahrer-Meldung unbedingt einige Verhaltensregeln beachten – dadurch lässt sich die Gefahr einer Kollision zumindest etwas reduzieren.

Rubriklistenbild: © Manfred Segerer/Imago

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