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Punkte in Flensburg: Das sind die größten Punktesünder in Deutschland

  • Ömer Kayali
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Verkehrswidrigkeiten können Punkte in Flensburg zur Folge haben. Eine Personengruppe sticht dabei besonders als Punktesünder hervor.

Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, der muss mit Konsequenzen rechnen – das gilt sowohl für Autofahrer, als auch für Radfahrer und Fußgänger. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen drohen Punkte in Flensburg. Ab einer bestimmten Punktezahl wird der Führerschein entzogen. Die Punkte wieder loszuwerden, kann viel Zeit und Geld kosten. Besonders eine Gruppe neigt dazu, im Straßenverkehr mehr Punkte zu sammeln. Das hat eine Auswertung des Vergleichsportals Check24 gezeigt.

Männliche Autofahrer zwischen 20 und 29 Jahren haben die meisten Punkte in Flensburg

  • In der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen ist der Anteil der Punktesünder deutlich höher als im Gesamtdurchschnitt. In dieser Gruppe weisen 7,8 Prozent der Autofahrer mindestens einen Punkt in der Flensburg-Kartei auf.
  • Dahinter folgen die Altersgruppen „30 bis 39“ mit 5,4 Prozent.
  • In der etwas älteren Altersgruppe „40 bis 49“ sind es mit 4,3 Prozent etwas weniger Autofahrer, die Punkte in Flensburg vorweisen.
  • Am geringsten ist der Anteil bei den über 70-Jährigen und den 17- bis 19-Jährigen mit jeweils 2,3 Prozent.
  • Der Schnitt über alle Altersgruppen hinweg liegt bei 4,8 Prozent.

Welcher Punktestand in Flensburg hat welche Konsequenzen?

Punkte in FlensburgKonsqeuenzErklärung
1 bis 3 PunkteVormerkung-
4 bis 5 PunkteErmahnunggebührenpflichtige Ermahnung; Hinweis durch freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.
6 bis 7 PunkteVerwarnunggebührenpflichtige Verwarnung; Punkte durch Fahreignungsseminar nicht mehr abbaubar.
8 PunkteFührerscheinentzugEntzug der Fahrerlaubnis; erst nach 6 Monaten wieder erteilbar; medizin-psychologische Untersuchung vorausgesetzt (MPU)

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Männer sammeln mehr Punkte in Flensburg als Frauen

Ein besonders deutlicher Unterschied bei der Punktezahl offenbarte sich beim Blick auf das Geschlecht: Während bei männlichen Autofahrern der Anteil der Punktesünder bei insgesamt 5,7 Prozent liegt, sind es bei Frauen lediglich 3,0 Prozent. Eine weitere Auswertung hat gezeigt, dass Autofahrer der Marke Cupra am häufigsten Punkte haben.

(Mario Hommen/SP-X/ök)

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