Es kann teuer werden

Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Wie groß er sein muss und welche Strafen drohen

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Drängler sind nervig – vor allem aber auch gefährlich. Welchen Sicherheitsabstand müssen Autofahrer eigentlich einhalten? Und welche Strafen drohen?

Eine Stunde lang führte die Polizei kürzlich auf der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Darmstadt Abstands- und Geschwindigkeitskontrollen durch. Das traurige Ergebnis: Innerhalb dieses kurzen Zeitraums wurden insgesamt 435 Verstöße festgestellt. 249 Autofahrer waren zu schnell unterwegs – der Rest fuhr zu nah auf. Laut den Beamten wurde der vorgegebene Sicherheitsabstand von 20 Autofahrern sogar „derart unterschritten“, dass unter anderem ein Fahrverbot von mindestens einem Monat auf sie zukommt. Doch wie viel Abstand muss man eigentlich halten? Und welche Strafen drohen Dränglern?

Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: In der StVO wird kein konkreter Wert genannt

Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist nötig, damit man in einer Notsituation noch rechtzeitig bremsen kann. Allerdings wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) kein konkreter Wert genannt. In § 4 StVO heißt es: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“ Der nötige Abstand ist immer von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig.

Ausreichender Sicherheitsabstand: Faustregel „halber Tacho“

Es gibt zwei Faustregeln, mit denen sich der Abstand bestimmen lässt. Die bekannteste lautet: „halber Tacho“: Als Mindestabstand außerhalb geschlossener Ortschaften gilt der halbe Tachowert. Ist man also auf einer Landstraße mit 100 km/h unterwegs, muss man mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Für alle, die sich mit dem Schätzen schwertun: Eine gute Orientierung bieten in der Regel die Leitpfosten am Straßenrand – sie sind normalerweise in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.

Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Welche Distanz ist vorgeschrieben? (Symbolbild)

Sicherheitsabstand bestimmen mithilfe der „Zwei-Sekunden-Regel“

Möglichkeit Nummer zwei ist die sogenannte „Zwei-Sekunden-Regel“. Passiert ein vorausfahrendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften ein Verkehrsschild, sollte man selbst die Stelle frühestens zwei Sekunden später passieren. Viele Fahrzeuge haben aber heutzutage ohnehin schon Abstandswarner oder Abstandsregel-Tempomaten an Bord.

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Abstand nicht eingehalten: Welche Bußgelder drohen

Wer den Sicherheitsabstand bis zu einem Tempo von 80 km/h unterschreitet, kommt mit Bußgeldern zwischen 25 und 35 Euro noch relativ glimpflich davon. Bei höheren Geschwindigkeiten wird es deutlich teurer – es kommt aber auch darauf an, wie stark der Sicherheitsabstand unterschritten wird. Ab 100 km/h führt ein Sicherheitsabstand von weniger als 5/10 des halben Tachowerts laut bussgeldkatalog.org zu einer Geldbuße von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Mit einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowerts werden 320 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot fällig.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Ab einem Tempo von 130 km/h steigen die Geldbußen nochmals an: Ab einem Abstand von weniger als 5/10 des halben Tachowerts drohen 100 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg, bei einer Unterschreitung von weniger als 1/10 müssen Fahrer mit einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie drei Monaten Fahrverbot rechnen.

Extremes Drängeln: Wer es übertreibt, wird möglicherweise wegen Nötigung belangt

Noch einmal deutlich mehr Ärger droht, wenn man besonders lange und sehr dicht auffährt – und dazu beispielsweise auch noch die Lichthupe nutzt. Wenn man den Vordermann massiv unter Druck setzt, kann so etwas auch als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die in besonders schweren Fällen sogar mit Gefängnis bestraft werden kann. Meistens jedoch wird eine hohe Geldstrafe fällig, die sich nach Tagesätzen berechnet, die sich nach dem Nettomonatsgehalt richten. Auch ein zusätzliches Fahrverbot ist möglich. Ob es sich um eine Nötigung handelt, entscheidet am Ende aber ein Gericht.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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