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Vorsicht auf der Urlaubsfahrt: Fünf kaum bekannte Verkehrsregeln im Ausland
VonSebastian Oppenheimer
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Vor der Fahrt ins Ausland sollte man unbedingt einen Blick auf die dortigen Verkehrsregeln werfen. Manche Vorschriften sind in Deutschland wenig bekannt.
Eine Fahrt mit dem Auto in den Urlaub will gut geplant sein. Vor der Abfahrt sollte man unbedingt das Fahrzeug noch einmal gründlich durchchecken – und sich auch schon einmal über die Mautgebühren in Europa informieren. Ebenso empfiehlt sich ein Blick auf die Verkehrsregeln im Zielland – denn viele Reisende sind sich oft nicht bewusst, dass es im europäischen Ausland einige Vorschriften gibt, die hierzulande eher unbekannt sind. Fünf Beispiele.
Österreich: „Blaulichtsteuer“ kann 36 Euro kosten
Nach einem Verkehrsunfall ist es in Österreich genauso wie hierzulande üblich, dass man eine Warnweste anlegt, die Unfallstelle sichert und Verletzten hilft. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: Die Alarmierung der Polizei ist in Österreich abhängig vom Ausmaß des Unfalls. Bei Personenschäden ist es wie in Deutschland zwingend erforderlich, die Polizei zu rufen. Bei einem Unfall mit Blechschaden hingegen muss in Österreich die Polizei nur gerufen werden, wenn der Datenaustausch zwischen den Unfallbeteiligten nicht möglich ist. Ruft man die Polizei dennoch, obwohl es nicht nötig gewesen wäre, wird eine sogenannte „Blaulichtsteuer“ in Höhe von 36 Euro fällig, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Normalerweise trägt derjenige, der den Anruf getätigt hat, die Kosten. Ist jedoch der andere Unfallbeteiligte schuld, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Unfallmeldegebühr. Im Falle einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend geteilt. Es wird auch eine Gebühr fällig, wenn ein Unfallbeteiligter eine Kopie des Polizeiprotokolls anfordert, unabhängig davon, ob derjenige die Polizei gerufen hat oder nicht.
Italien: Nach Trunkenheitsfahrt kann das Auto versteigert werden
In Italien sollte man sich sehr gut überlegen, ob man sich nach dem Konsum eines Biers oder eines Glases Wein noch hinter das Steuer setzt. Die Strafen für alkoholisierte Autofahrer sind drastisch. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Wenn man diesen Wert überschreitet, muss man mit einer Geldbuße von mindestens 545 Euro rechnen. Ab einem Wert von 1,5 Promille drohen laut ADAC Geldstrafen von bis zu 6.000 Euro. Im schlimmsten Fall kann sogar das Auto beschlagnahmt und zwangsversteigert werden.
Frankreich: In der Mittelkonsole kramen kann teuer werden
In Frankreich müssen Autofahrer immer in der Lage sein, alle Fahrmanöver schnell und sicher durchzuführen. Jedes Verhalten, das andere gefährden könnte, ist zu vermeiden und kann von der Polizei bestraft werden, erklärt der ACE. Obwohl es nicht ausdrücklich verboten ist, im Handschuhfach oder in der Mittelkonsole zu kramen, kann dem Automobilclub zufolge ein Bußgeld drohen, wenn dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Griechenland: Halteverbote gelten teils nur in bestimmten Monaten
Halteverbotsschilder haben in Griechenland teils eine ungewöhnliche Gültigkeit. Ein weißer senkrechter Strich in der Mitte bedeutet ein Parkverbot, das nur in ungeraden Monaten gilt, erklärt der ACE. Bei zwei senkrechten weißen Strichen ist das Parken hingegen nur in geraden Monaten untersagt. Diese Regelung gilt insbesondere für Straßen, die nur eine Spur zum Fahren und eine weitere zum Parken haben. Wer sich nicht daran hält, dem droht dem Automobilclub zufolge nicht nur ein Bußgeld – die Behörden können das falsch geparkte Auto auch abschleppen lassen.
Die schönsten Autos aller Zeiten: Zehn Exemplare, die uns faszinieren
Die Kuriosität in Spanien ist eigentlich keine Verkehrsregel. Ungewöhnlich ist hier, dass es einen Rabatt gibt, wenn man nach einem Verkehrsvergehen sein Bußgeld schnell bezahlt. Laut ADAC gibt es einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent, wenn man innerhalb von 20 Tagen die „Rechnung“ begleicht.
Dieser Text wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von Redakteur Sebastian Oppenheimer sorgfältig überprüft.