Trotz niederiger Temperaturen

Autofahren im Winter: Experte rät weiterhin zu Klimaanlagen-Einsatz

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    VonSimon Mones
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Im Winter wird die Klimaanlage wegen der niedrigen Temperaturen nicht benötigt. Ein Experte rät aber dennoch zum Einsatz. Dafür gibt es gute Gründe.

Im Sommer sorgt die Klimaanlage dafür, dass das Auto angenehm temperiert ist. Allerdings erhöht sie auch den Spritverbrauch um bis zu einem Fünftel. Viele Autofahrer verzichten deswegen auch angesichts der aktuellen Spritpreise zeitweise auf einen Einsatz. Im Winter macht ein Einsatz angesichts der niedrigen Temperaturen ohne hin keinen Sinn. Oder etwa doch?

„Tatsächlich sollte die Klimaanlage auch bei winterlicher Kälte nicht permanent ausgeschaltet bleiben“, erklärt Thomas Schuster, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS. Laut dem Experten gleich mehrere Gründe die für einen Einsatz im Winter sprechen, wie t-online.de berichtet.

Auch im Winter kann es sinnvoll sein, die Klimaanlage im Auto einzuschalten.

Autofahren im Winter: Experte rät weiterhin zu Klimaanlagen-Einsatz

So kann die Klimaanlage den Fahrzeuginnenraum erwärmen – genauso wie die Fahrzeugheizung. Sie entzieht zeitgleich aber auch Feuchtigkeit aus der Luft. Im Winter ist das besonders praktisch: Beispielsweise, wenn die Windschutzscheibe des Autos von innen beschlägt.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Wer in dieser Situation die Klimaanlage einschaltet, hat im Vergleich zur Gebläseheizung deutlich schneller wieder freie Sicht und vermeidet drohende Bußgelder. An besonders kalten Tagen kann das aber dennoch einige Zeit dauern. Entsprechend ist es sinnvoll, auch das Gebläse auf höchster Stufe laufen zu lassen und den Luftstrom auf die Windschutzscheibe zu richten.

Autofahren im Winter: Einsatz erhält Lebensdauer der Klimaanlage

In manchen Autos ist der Klimakompressor indes schon zu Beginn der Fahrt automatisch eingeschaltet, um die Feuchtigkeit aus der Luft zu entziehen. Ist eine manuelle Klimaanlage verbaut, müssen Autofahrer diese allerdings selber einschalten, um die Luftfeuchtigkeit zu senken.

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Ein weiterer Grund, der für den Einsatz der Klimaanlage im Winter spricht, ist ihre Lebensdauer. Denn nur wenn diese regelmäßig benutzt wird, bleiben die Dichtungen und der Kompressor gut geschmiert. „Zudem verringert ein regelmäßiges Umschalten zwischen Klimatisierung und konventioneller Gebläseheizung grundsätzlich die Gefahr von Pilzbefall“, betont KÜS-Experte Schuster.

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