Die Vorderseite eines Mercedes-Vito Polizeiautos (Symbolbildsammlung)
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Die Polizei ermittelt in dem Fall wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Polizeibericht

Mann entdeckt Beschädigung am Auto - und findet „dreisten“ Zettel

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Ein Mann wollte sein Auto am Parkplatz abholen. Doch der VW war beschädigt. An der Fahrertür fand er zudem einen „dreisten“ Zettel, wie die Polizei berichtet.

Im Fall eines beschädigten Autos im Zusammenhang mit einem hinterlassenen „dreisten“ Zettel ermittelt die Polizei in Niedersachsen wegen Unfallflucht. Das ist passiert den Beamten zufolge passiert: Ein 43-Jähriger hatte seinen weißen VW Up* in Emmerthal am 9. Januar beschädigt vorgefunden, den er auf einem Parkplatz abgestellt hatte. Im hinteren rechten Bereich habe das Auto „frische Unfallspuren“ in Form von Kratzern aufgewiesen, so die Polizei, die nun nach Zeugen sucht.

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Polizei: „Dreister“ Zettel und Schaden an Auto – Ermittlung wegen Unfallflucht

Doch nicht nur der Schaden ist besonders ärgerlich. So fand der Mann, wie es im Polizeibericht weiter heißt, an der beschädigten Fahrzeugtür zudem einen „dreisten“ Zettel mit der offensichtlich von Hand geschriebenen Botschaft „F**k euch – Schau mal das Auto an“. Dahinter hatte der unbekannte Verfasser auch noch ein Smiley gesetzt, wie auf dem Foto des Zettels zu sehen ist, das die Polizei auf der Suche nach Zeugen veröffentlicht hat. Der Schaden an dem Auto liege bei geschätzt 500 Euro.

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VW beschädigt – Polizei sucht nach Zeugen

Die Beamten ermitteln nach eigenen Angaben wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und bitten Zeugen, die etwas bemerkt haben könnten, um „sachdienliche Hinweise zum Unfallgeschehen und zum Unfallverursacher“. (ahu) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.

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StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
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Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
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Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
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PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
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Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)