Berlin - Die EU-Kommission hat sich auf eine schärfere Tabak-Richtlinie verständigt. Künftig gilt ein Verbot von Geschmackszusätzen bei Zigaretten und Schock-Fotos auf den Schachteln werden Pflicht.
Die EU-Kommission hat sich nach Informationen der „Bild“-Zeitung auf die seit Monaten verzögerte Tabak-Richtlinie verständigt. Wie das Blatt in seiner Donnerstagausgabe unter Berufung auf den Kommissionsentwurf berichtet, sieht der Vorschlag der Kommission wie seit längerem geplant geplant strengere Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und das Verbot von Geschmackszusätzen in Zigaretten vor.
Den Informationen zufolge will die Kommission die umstrittene Richtlinie rasch förmlich beschließen. Danach müssen Warntexte wie „Rauchen tötet“ und schockierende Fotos künftig 75 Prozent der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackung einnehmen. Neben der Steuerbanderole bleibe für den Markennamen nur noch 20 Prozent der Packung.
Rauchen am Arbeitsplatz: das sind Ihre Rechte Rauchen am Arbeitsplatz: Das sind Ihre Rechte Um Ärger zu vermeiden, ist es für Raucher wichtig, Pausenzeiten einzuhalten. Sofern nicht vom Arbeitgeber gestattet, besteht kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen. Weil Rauchen eine Freizeitbeschäftigung ist, gibt es kein Recht, zusätzlich alle zwei Stunden eine Fünf-Minuten Pause einzulegen. © picture-alliance/ dpa Arbeitgeber können von Mitarbeitern verlangen, vor Raucherpausen auszustempeln. Die versäumte Zeit muss nachgearbeitet werden. Wer sich daran nicht hält, dem droht eine Abmahnung und im zweiten Schritt sogar die Kündigung. © dpa Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt grundsätzlich Schutzmaßnahmen in einem Betrieb vor. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, alles zu tun, um Gefahr für das Leben und die Gesundheit abzuwenden. Mittlerweile ist unstrittig, dass Rauchen auch anderen schadet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Passivrauchen schädlich ist. © picture-alliance/ dpa Das bezieht sich auf den Arbeitsplatz eines Mitarbeiters, aber auch auf Toiletten sowie Pausen- und Bereitschaftsräume. © dpa Im Mai 2009 hat das Bundesarbeitsgericht daher in einem Urteil (Az.: 9 AZR 241/08) den Grundsatz bestätigt, wonach jedem Arbeitnehmer ein tabakfreier Arbeitsplatz zusteht. Der Arbeitgeber muss Beschäftigte zumindest soweit schützen, wie die “Natur der Dienstleistung“ es gestattet. Im Mai 2009 hat das Bundesarbeitsgericht daher in einem Urteil (Az.: 9 AZR 241/08) den Grundsatz bestätigt, wonach jedem Arbeitnehmer ein tabakfreier Arbeitsplatz zusteht. Der Arbeitgeber muss Beschäftigte zumindest soweit schützen, wie die “Natur der Dienstleistung“ es gestattet. © dpa Keine Frage, der Druck auf Raucher in Betrieben hat zugenommen. Das liegt unter anderem daran, dass immer mehr Arbeitgeber wirtschaftliche Nachteile des Rauchens sehen - etwa die Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der Raucherpausen sowie längere Krankheitszeiten. Keine Frage, der Druck auf Raucher in Betrieben hat zugenommen. Das liegt unter anderem daran, dass immer mehr Arbeitgeber wirtschaftliche Nachteile des Rauchens sehen - etwa die Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der Raucherpausen sowie längere Krankheitszeiten. © dpa So mancher Raucher spricht inzwischen von Diskriminierung. Doch bis der Nichtraucherschutz eine so große Bedeutung erlangte, war es ein weiter Weg. So mancher Raucher spricht inzwischen von Diskriminierung. Doch bis der Nichtraucherschutz eine so große Bedeutung erlangte, war es ein weiter Weg. © dpa Strikte Regeln gab es zunächst nur für Betriebe, die mit brennbaren Materialien hantierten oder Fleisch verarbeiteten. Erst 2002 wurde der verbindliche Schutz von Mitarbeitern auf die übrigen Bereiche des Arbeitslebens ausgedehnt. Strikte Regeln gab es zunächst nur für Betriebe, die mit brennbaren Materialien hantierten oder Fleisch verarbeiteten. Erst 2002 wurde der verbindliche Schutz von Mitarbeitern auf die übrigen Bereiche des Arbeitslebens ausgedehnt. © picture-alliance/ dpa (Symbolbild) Fünf Jahre später verbot der Bund Rauchen in seinen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen. Es folgten Regelungen der Länder, die den Tabakgenuss an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr - also Gaststätten - auf verschiedene Weise einschränken. Fünf Jahre später verbot der Bund Rauchen in seinen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen. Es folgten Regelungen der Länder, die den Tabakgenuss an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr - also Gaststätten - auf verschiedene Weise einschränken. © dpa Die heutigen strengen Vorschriften im Betrieb gelten selbst für Einzelbüros von Rauchern. Es sei denn, es handelt sich um ein Büro, das sonst niemand betritt und von wo aus kein Rauch nach außen dringt. Das dürfte in der Praxis aber nie der Fall sein Die heutigen strengen Vorschriften im Betrieb gelten selbst für Einzelbüros von Rauchern. Es sei denn, es handelt sich um ein Büro, das sonst niemand betritt und von wo aus kein Rauch nach außen dringt. Das dürfte in der Praxis aber nie der Fall sein © dpa Rechtlos sind Raucher aber auch heutzutage nicht. Nicht zuletzt deshalb muss ein Betriebsrat - sofern vorhanden - bei Entscheidungen zu Rauchverboten einbezogen werden. Rechtlos sind Raucher aber auch heutzutage nicht. Nicht zuletzt deshalb muss ein Betriebsrat - sofern vorhanden - bei Entscheidungen zu Rauchverboten einbezogen werden. © dpa Chefs dürfen Rauchen nicht mit dem Argument verbieten, Mitarbeitern ihr Laster abgewöhnen zu wollen. Denn: Es ist nicht Sache des Betriebes, Raucher zu Nichtrauchern zu machen. Chefs dürfen Rauchen nicht mit dem Argument verbieten, Mitarbeitern ihr Laster abgewöhnen zu wollen. Denn: Es ist nicht Sache des Betriebes, Raucher zu Nichtrauchern zu machen. © dpa Daher muss es Plätze geben, an denen Rauchen gestattet ist. Genüge ist getan, wenn Qualmen lediglich außerhalb der Gebäude erlaubt wird. Daher muss es Plätze geben, an denen Rauchen gestattet ist. Genüge ist getan, wenn Qualmen lediglich außerhalb der Gebäude erlaubt wird. © dpa Im Klartext heißt das: Raucher müssen im Zweifelsfall bei Wind und Wetter draußen stehen. Im Klartext heißt das: Raucher müssen im Zweifelsfall bei Wind und Wetter draußen stehen. © dpa Grundsätzlich verboten werden sollen Zusatzgeschmackstoffe und die Zugabe von Vitaminen, Koffein, Taurin oder Farbstoffen in Zigarettentabak. Das könnte das Aus für Menthol-Zigaretten bedeuten. Vorgeschrieben wird auch, dass der Durchmesser der Ziugaretten nicht kleiner als 7,5 mm sein darf. Die vor allem bei Frauen beliebten Slim-Zigaretten wären dann nicht mehr erlaubt.
Die Vorlage der verschärften Tabak-Regeln hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder verzögert. Vor wenigen Wochen war der bisherige EU-Gesundheitskommissar John Dalli über Bestechungsvorwürfe gestürzt.
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