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Bundestag beschließt Ampel-Haushalt und CO₂-Preis – Habeck warnt vor Problemen
VonBedrettin Bölükbasi
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Christian Stör
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Der Bundestag hat den Nachtragshaushalt und den CO2-Preis verabschiedet. Robert Habeck äußert sich zwiespältig. Nachrichten-Ticker.
Update vom 15. Dezember, 14.30 Uhr: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wünscht sich nach den schwierigen Verhandlungen zum Haushalt 2024 einen Neustart der Ampel-Koalition. Der Grünen-Politiker sagte dem Nachrichtenportal t-online: „Die Regierungskoalition hat gezeigt, dass sie auch in schwierigen Fragen Einigungen erzielen kann. Das wäre doch ein guter Moment für einen Neustart.“
Habeck verteidigte zudem die stärkere Erhöhung des CO₂-Preises und seine Auswirkungen beim Tanken und Heizen. „Es gibt einen sozialen Ausgleich. Wir haben die EEG-Umlage abgeschafft, darüber fließen nächstes Jahr 85 Prozent der Einnahmen aus dem CO₂-Preis direkt an die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zurück. Das ist ein Klimageld über den Strompreis. Es gibt aktuell eine gewisse Vergesslichkeit.“ Die Vorgängerregierung habe einen CO₂-Preispfad festgelegt. „Den haben wir in der Energiekrise reduziert; jetzt kehren wir genau dahin zurück.“
Habeck, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich am Mittwoch darauf geeinigt, wie nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher im Bundeshaushalt für 2024 sowie im Klima- und Transformationsfonds gestopft werden sollen. Maßnahmen wie die Erhöhung des CO₂-Preises und die vorgesehene Streichung von Steuervergünstigungen beim Agrardiesel stoßen aber auf Protest.
„Unter den gegebenen Bedingungen haben wir eine tragfähige Lösung erarbeitet“, sagte Habeck. „Diese Lösung verlangt dem Land und den Bürgern viel ab. Aber es ist eine Gesamtlösung, mit der wir wichtige Investitionen weiter möglich machen, wesentliche Entlastungen erhalten und die soziale Balance wahren. Aber wenn Sie mich als Wirtschaftsminister fragen, muss ich sagen, dass in dieser wirtschaftlichen Phase ökonomisch eigentlich etwas anderes nötig wäre - nämlich deutlich mehr Investitionen.“ Deutschland habe strukturelle Probleme, bei Bildung bis Straßensanierung. „Wir sollten hier mehr tun, das würde auch der Wirtschaft und der Konjunktur helfen. Meine Sorge ist, dass es im nächsten Jahr konjunkturell schwierig wird. Auch das globale Umfeld ist voller Risiken.“
Update vom 15. Dezember, 12.35 Uhr: Der Bundestag hat den Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition für das laufende Jahr beschlossen. Die Abgeordneten votierten in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für die Budgetänderung, die durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde. Als Voraussetzung für den Nachtragsetat hatte der Bundestag zuvor bereits die Schuldenbremse im Grundgesetz für dieses Jahr erneut ausgesetzt.
Update vom 15. Dezember, 11.35 Uhr: Der Bundestag hat die von der Ampel-Koalition geplante stärkere Erhöhung des CO2-Preises ab Januar beschlossen. Die Abgeordneten stimmten mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP für das vorgelegte Haushaltsfinanzierungsgesetz. Darin wurden auch die Änderungen beim Elterngeld angenommen, wo die Einkommensgrenze für einen Anspruch gesenkt wird.
Zur Finanzierung des Haushalts 2023 hat die Ampel-Koalition diese Woche beschlossen, den CO₂-Preis zum 1. Januar stärker anzuheben. Statt von 30 auf 40 Euro wird er nun auf 45 Euro erhöht. Dies bringt dem Staat Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr, für Bürgerinnen und Bürger steigen dagegen die Kosten beim Heizen und Tanken.
Bundestag beschließt Ausnahme der Schuldenbremse für 2023
Update vom 15. Dezember, 10.55 Uhr: Der Bundestag hat eine Ausnahme der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Damit reagiert das Parlament auf das Karlsruher Haushaltsurteil und sichert bereits aufgenommene Kredite nachträglich rechtlich ab.
Attacke auf die Ampel: Bundestag entscheidet heute über Nachtragshaushalt für 2023
Vorbericht vom 15. Dezember: Berlin – Der Bundestag entscheidet in seiner Sitzung am Freitag (ab 09.00 Uhr) über den Nachtragshaushalt für 2023. Vorgesehen ist dafür eine namentliche Abstimmung. Damit will die Regierung Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe von Mitte November ziehen und den Etat auf rechtlich sichere Füße stellen. Das höchste deutsche Gericht hatte entschieden, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Genau das hatte er im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Energiepreisbremsen und im Fonds zur Fluthilfe aber gemacht.
Voraussetzung für den Etatbeschluss ist, dass der Bundestag auf der letzten geplanten Sitzung in diesem Jahr zuvor eine außergewöhnliche Notlage erklärt und so zum vierten Mal hintereinander die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse aussetzt. Aus Sicht der Ampel-Koalition beeinträchtigten die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs die staatliche Finanzlage. Zudem seien Schäden von der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht beseitigt.
Bundestag berät Nachtragshaushalt 2023 - Opposition hat Verfassungsbedenken
Der FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke verteidigte das Vorgehen der Ampel-Koalition. Sie ziehe damit wie viele Bundesländer die Konsequenzen aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb müssten ursprünglich über Sondervermögen finanzierte Milliardenhilfen zur Senkung der Energie- und Gaspreise sowie zur Bewältigung der Flutkatastrophe im Ahrtal nachträglich in den regulären Haushalt umgebucht werden.
Der CDU-Haushaltsexperte Mathias Middelberg sagte, die Ampel-Koalition müsse damit die Konsequenzen aus ihrer „missratenen Haushaltsbuchungstechnik“ ziehen. Die Union habe hierbei weiter „verfassungsrechtliche Bedenken“, denn in anderen Sondervermögen werde weiter am regulären Haushalt vorbeigebucht.
Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer nannte den Haushalt 2023 „weiterhin schlicht verfassungswidrig“. Die Ampel-Koalition erkläre nun nachträglich zum Jahresende eine Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse, die zuvor niemand bemerkt habe. Letztlich schaffe Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) damit die Voraussetzungen, auch im kommenden Jahr die Schuldenbremse auszusetzen. Lindner sollte eigentlich an der Debatte teilnehmen. Er ist laut Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) aber kurzfristig erkrankt.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Auch Bundesrat befasst sich abschließend mit den Nachtragshausalt für 2023
Anschließend wird sich auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres mit dem Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2023 befassen. Zuvor muss er aber, wie gesagt, erst noch vom Bundestag beschlossen werden, bevor er in die Länderkammer geht.
Diese wird sich (ab 9.30 Uhr) darüber hinaus mit der kommunalen Wärmeplanung und der globalen Mindestbesteuerung befassen, außerdem mit der Entfernung von Extremisten aus dem öffentlichen Dienst und der Bundeswehr sowie mit der Anerkennung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsländer. Sichere Herkunftsstaaten sind solche, bei denen davon ausgegangen wird, dass es dort in der Regel weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gibt und dem betroffenen Ausländer damit in seiner Heimat kein ernsthafter Schaden droht. Damit könnte ein Asylantrag leichter abgelehnt werden. (mit Agenturen)