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Wegen Telekom-Behauptung bei TV-Duell: Höcke gesteht Fehler ein – und legt nach
VonJens Kiffmeier
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Lisa Mahnke
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AfD-Chef Höcke rechtfertigt sich im TV-Duell mit Voigt für eine NS-Parole – und bekommt Ärger mit den Anwälten der Telekom. Jetzt macht er einen halben Rückzieher.
Update vom 13. April, 18.16 Uhr: Die juristische Drohung der Telekom zeigt Wirkung: Nach dem Wirbel um einen Nazi-Spruch hat AfD-Chef Björn Höcke seinen Irrtum eingestanden. „Ich habe da etwas verwechselt“, sagte er zu focus.de und schob zugleich hinterher: „Tatsächlich hat die Telekom den Spruch ‚Jedem das Seine‘, der über dem Eingangstor des KZ Buchenwalds angebracht ist, benutzt.“ Damit wollte er offenbar keinen unkommentierten Rückzieher machen.
Tatsächlich hatte die Telekom im Jahr 2001 den Spruch für ihre Werbung genutzt, wie n-tv berichtet. Demnach sei es offenbar aus Unwissenheit der Werbetexter verwendet worden, wie ein Unternehmenssprecher damals den Medien sagte. Auch die zuständige Hamburger Werbeagentur habe sich entschuldigt.
Laut dem Justiz-Nachrichtenportal jurios.de wurde die nach wie vor recht unreflektiert im allgemeinen Sprachgebrauch befindliche Floskel bis weit in die 2000er-Jahre von mehreren großen Unternehmen in Werbekampagne genutzt. Björn Höcke ist derweil laut der Staatsanwaltschaft Halle „hinreichend verdächtig“, die SA-Parole „Alles für Deutschland“ Ende 2023 auf einer Parteiveranstaltung „erneut verwendet zu haben, indem er den ersten Teil der Losung – ‚Alles für‘ – selbst aussprach, und anschließend das Publikum durch Gesten animierte, den zweiten Teil – ‚Deutschland‘ – zu rufen.“
Wegen Behauptung bei TV-Duell: Telekom setzt Anwalt auf Höcke an
Erstmeldung vom 12. April: Berlin – Björn Höcke (AfD) soll in der Vergangenheit die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet haben. Der Slogan soll einst geprägt worden sein von der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) im dritten Reich. Im TV-Duell mit dem Thüringer CDU-Chef Mario Voigt versuchte der AfD-Chef, sich für die Verwendung der Parole zu rechtfertigen – indem er andere Fälle aufzählte, bei denen der Satz angeblich genutzt worden sein soll. Die Telekom, die in der Aufzählung vorkam, will laut Medienberichten nun rechtliche Schritte einleiten.
„Die Behauptung von Björn Höcke ist falsch“, erklärte ein Sprecher der Telekom dem Focus. „Wir geben das an unsere Anwälte und werden Herrn Höcke umgehend eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen.“ Den Angaben des Unternehmens gegenüber dem Focus nach gab es schon mehrere Fälle, bei denen die AfD Falschbehauptungen über die Telekom verbreitet habe. Im Oktober 2023 soll AfD-Bundessprecherin Alice Weidel in einen ähnlichen Vorfall verwickelt gewesen sein.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Faktencheck bei Höcke-Beschuldigung – AfD-Chef wegen SA-Parole vor Gericht
Höcke verwies in dem Duell mit Voigt auch auf den Wahlkampfspruch „America First“, den der Republikaner Donald Trump nutzt. Höcke sagte, er habe die Floskel lediglich ins Deutsche übertragen. Außerdem behauptete er, sowohl Ludwig II. von Bayern als auch Franz Beckenbauer hätten den Slogan in der Vergangenheit bereits verwendet.
Mutmaßlich spielte Höcke damit auf folgende Aussagen der beiden Persönlichkeiten an. Der Fußballtrainer Beckenbauer hatte in einem Bild-Gastbeitrag vor einem Spiel gesagt: „Ich erwarte, dass die Mannschaft alles gibt für Deutschland. Volle Pulle spielt!“ Von Ludwig II. ist kein derartiges Zitat bekannt. Dafür hieß es aber von Ludwig I. von Bayern in einer königlichen Proklamation von 1848 laut Aufzeichnungen des Hauses der bayerischen Geschichte: „Alles für mein Volk, alles für Deutschland!“ Da dieses Zitat aber aus der Zeit vor dem Nationalsozialismus stammt, kann gar kein aktiver Zusammenhang zwischen der SA-Parole und der Aussage Ludwigs I. hergestellt werden.
Höcke steht aktuell wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ vor Gericht. Die Anklage gegen den AfD-Mann bezieht sich dabei auf § 86 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches. Demnach sind Propaganda-Inhalte verboten, die „dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“. Folgen kann laut Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Nach eigenen Angaben wusste der AfD-Chef und ehemalige Geschichtslehrer nicht, dass es sich bei der Aussage um eine SA-Parole handele. (lismah)