Olaf Scholz (SPD) mit Maske und nachdenklicher Geste im Bundestag.
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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Bundestag: Für die von ihm bevorzugte Impfpflichtregelung zeigt sich aktuell keine Mehrheit. (Archivbild)

Details zur Impfpflicht bekannt

Allgemeine Impfpflicht: Union hält mit Alternativplänen gegen Gesetzesentwurf - Bundestagsringen um Mehrheit

  • Kathrin Reikowski
    VonKathrin Reikowski
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Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, die Union legt einen Gegenentwurf vor. Ein dritter Entwurf lässt auf sich warten.

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Das eigentliche Veröffentlichungsdatum lautet: 11.02.2022

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Berlin - Am Freitag legten die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht im Bundestag einen Gesetzesentwurf vor. Die Union präsentierte ein alternatives Konzept. Sie bevorzugt eine Regelung, die erst bei Bedarf per Bundestagsbeschluss aktiviert werden soll.

Doch im Bundestag zeichnet sich derzeit keine Mehrheit für eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus ab. Offen ist auch, wann der Bundestag mit den Beratungen über die Entwürfe beginnt. Im Bundestag plädierte erneut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine allgemeine Impfpflicht. Der kommende Herbst und Winter könnten mit erneut steigenden Corona-Zahlen verbunden sein, deshalb „macht auch die allgemeine Impfpflicht Sinn“.

Die rheinland-pfälzisch Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) rief zu einem Kompromiss bei der Impfpflicht auf. Deren Einführung sei so einschneidend, „dass wir dafür eine große Mehrheit im Bundestag haben sollten“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Es wäre sicherlich gut, „wenn sich all jene, die für eine Impfpflicht sind, hinter einem der Anträge dafür versammeln“.

Allgemeine Impfpflicht: Was sieht der Gesetzesentwurf vor?

Die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren streben an:

  • Die Krankenkasseninformieren ihre Versicherten bis zum 15. Mai über die Regelung.
  • Menschen, die dreimal geimpft sind, sollten dies digital nachweisen können.
  • Die Pflicht, geimpft zu sein, soll ab 1. Oktober gelten.
  • Wegen Kontrollen im öffentlichen Raum ist ein Impfnachweis mitzuführen.
  • Wer sich nicht impfen lässt, muss mit Bußgeld bis 2500 Euro rechnen.

Gegen diesen Entwurf aus den Reihen der Ampel-Koalition wollen die Fraktionen aus CDU* und CSU* eine andere Vorlage als Fraktion einbringen.

Union zur Impfpflicht: „Impfvorsorgegesetz“ und ein „gestufter Impfmechanismus“

Der Unions-Entwurf für ein „Impfvorsorgegesetz“ sieht folgendes vor:

  • ein „gestuften Impfmechanismus“, etwa für bestimmte Alters- oder Berufsgruppen
  • Der Bundestag soll die Möglichkeit bekommen, die Aktivierung eines Impfmechanismus zu beschließen
  • eine verstärkte Impfkampagne und und ein Impfregister

Derzeit sei eine allgemeine Impfpflicht rechtlich gar nicht möglich, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). Die Menschen könnten nicht „aufs Geratewohl“ zur Impfung verpflichtet werden. „Wir wissen auch nicht, was wir zum Herbst empfehlen sollen, wenn wir gar nicht wissen, was im Herbst kommt.“

FDP-Gruppe befürwortet Impfpflicht ab 50

Für die erste Lesung der Gesetzentwürfe war bislang die kommende Woche ins Auge gefasst worden, doch es fehlt noch die Vorlage der Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann, die eine Regelung für Menschen ab 50 Jahren befürwortet.

Zum Zeitplan sagte die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann, wichtig sei, dass die Entwürfe Mitte des Monats vorliegen und „Ende März alles in trockenen Tüchern ist“. Auch SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese bekräftigte das Ziel, das Verfahren im ersten Quartal abzuschließen. (dpa/kat)