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Lindner plant Kürzung: Besserverdienende gehen bald leer aus – was ab wann beim Elterngeld gilt
VonBona Hyun
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Abstriche beim Elterngeld: Der Haushaltsentwurf 2024 von Lindner sieht unter anderem Kürzungen der Zahlung für Eltern vor. Mit welchen Folgen?
Berlin – Beim Elterngeld scheint es zwischen Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) weiterhin Zoff zu geben. Hintergrund ist das Vorhaben von Lindner, die Einkommensgrenzen der staatlichen Leistung für Eltern zu senken. Als Reaktion auf Bedenken von Paus gegen Lindners Einsparungen beim Elterngeld twitterte der Finanzminister: „Wenn die zuständige Kollegin selbst von der Änderung beim Elterngeld nicht überzeugt ist, dann kann und sollte sie ihren Konsolidierungsbeitrag in anderer Weise erbringen.“
Doch was sieht die Bundesregierung für das Elterngeld künftig vor? Eine Übersicht, was bislang beim Elterngeld gilt und was sich ändern könnte.
Wird das Elterngeld gekürzt? Lindner will Einkommensgrenze massiv senken
Künftig sollen nur noch Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf das Elterngeld haben. Bislang konnten Eltern, die zwölf Monate vor der Geburt ihres Kindes zusammen mehr als 300.000 Euro verdient haben, Elterngeld erhalten. Das berichtete der Spiegel.
Ab welchem Datum die Kürzung gelten soll, ist bislang unbekannt. Zunächst waren wohl auch Leistungskürzungen beim Elterngeld im Gespräch. Diese habe das Familienministerium jedoch vermeiden können, indem es den Kreis der Berechtigten einschränkte. Trotzdem bedauere das Familienministerium die Einschnitte und warnt vor negativen Auswirkungen auf die gleichstellungspolitischen Ziele der Bundesregierung, heißt es. Um die Finanzierung der Kindergrundsicherung wird wohl noch verhandelt.
Was ist das Elterngeld?
Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Lohnersatzleistung. Sie sichert das Einkommen junger Eltern, wenn diese sich in den ersten Lebensmonaten des Nachwuchses der Erziehung widmen, statt zu arbeiten. Derzeit dürfen Paare 14 Monate lang Erziehungsgeld beziehen. Das ElterngeldPlus können Berechtigte doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
Elterngeld Berechnung: Höhe hängt vom Nettoeinkommen ab
Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Netto-Voreinkommens. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das Elterngeld-Plus, eine weitere Variante, zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Eine Übersicht, wie derzeit das Elterngeld laut kindergeld.org berechnet wird:
Durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt
Berechnung Elterngeld (Ersatzrate)
Mindestbetrag (wird also immer gezahlt)
300 Euro
Maximalbetrag
1.800 Euro
Unter 1.000 Euro
67 bis 100 % vom Elterngeldnetto
1.000 bis 1.200 Euro
67 % vom Elterngeldnetto
1.200 bis 1.240 Euro
65 bis 67% vom Elterngeldnetto
Über 1.240 Euro
65% vom Elterngeldnetto
Bemessungszeitraum bei Elterngeld umfasst zwölf Monate vor Geburtsmonat
Der Bemessungszeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes. Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, die der Elternteil in diesem Zeitraum hat, sind die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes. Es gibt zudem die Option, zum Beispiel mittels Elterngeldrechner mit Planer über das Familienportal, den Anspruch auf das Elterngeld selbst zu ermitteln. Auch über das Online-Portal Elterngeldrechner auf kindergeld.org lässt sich beispielsweise errechneten, wie viel Elterngeld Berechtigten bei 3000 Brutto Euro zustehen würde.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Das Elterngeld wird als Ausgleichszahlung für den Wegfall des Einkommens nach der Geburt des Kindes für maximal 14 Monate gezahlt. Dabei kann die Zeit zwischen beiden Elternteilen frei aufgeteilt werden. Die Zeit von 14 Monaten ist somit nicht zwingend nur an ein Elternteil gebunden. Vorgeschrieben sind jedoch mindestens zwei Monate und maximal 12 Monate für einen Elternteil. Für alleinstehende Personen gilt, dass diese die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen können.
Antrag auf Elterngeld: Diese Frist gilt es zu beachten
In einigen Bundesländern können Eltern die familienpolitische Leistung auch online beantragen über den Antrags-Assistenten ElterngeldDigital. Generell gilt beim Antrag folgende Zeitfrist beim Elterngeld zu beachten: Den Antrag sollten Eltern innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Im Unterschied zur Kindergrundsicherung zahlt der Staat das Elterngeld aus. Kindergeld wird durch die Familienkassen der Agenturen für Arbeit bezahlt. Kindergeld, was ab 2023 erhöht wird, bekommt nur ein Elternteil, Elterngeld können beide Eltern beantragen. (bohy)