Junge Arbeitslose im Visier

„Wer kann, sollte arbeiten“ - Spahn fordert Strafe für unwillige Bürgergeld-Empfänger

  • VonKilian Beck
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Jens Spahn fordert härtere Strafen für Bürgergeld-Empfänger, die die Arbeit verweigern. Karlsruhe hat Sanktionen zuletzt stark eingeschränkt.

Berlin – Jens Spahn fordert härtere Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger. „Wer arbeiten kann, sollte arbeiten“, sagte der CDU-Fraktionsvize am Montag (11. September) in Berlin. Er erwarte, dass „gesunde, fitte junge Menschen“ ein Arbeits- oder Weiterbildungsangebot des Jobcenters annehmen. Wenn nicht, solle es härtere Strafen in Form von Kürzungen geben.

Verfassungsgericht: Bürgergeld-Sanktionen nur bis zu 30 Prozent

Menschen, die wegen Krankheit, Behinderung oder einer „schwierigen Lebensphase“ nicht arbeiten könnten, will Spahn nach eigenen Angaben nicht härter sanktionieren. Für diese Gruppe solle es eine „angemessene, vernünftige Unterstützung geben“.

Rollenwechsel: Ex-Minister Jens Spahn kritisiert die Bundesregierung aus der Opposition.

Es gehe ihm um „24-, 28- und 38-jährige“ an die er die Erwartung habe, dass sie arbeiten. Spahn argumentierte auch mit „zigtausenden offenen Stellen“ in Deutschland. Finanzielle Sanktionen im Bürgergeld hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bereits 2019 stark eingeschränkt. Karlsruhe entschied damals, dass Kürzungen von mehr als 30 Prozent strikt verboten sind, da sie unter das Existenzminimum führten.

„Falsches Signal“ - Jens Spahn zur Bürgergeld-Erhöhung

Erneut kritisierte Spahn Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Bürgergeld-Erhöhung. Das wird nächstes Jahr um zwölf Prozent von monatlich 502 auf 563 Euro steigen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die Erhöhung im August hingegen als „viel zu niedrig“ und forderte 813 Euro pro Alleinstehenden.

Spahn nannte die Erhöhung damals in der Bild ein „falsches Signal“. Heil entgegnete: Gerade „in der Krise“ müsse man „sich auf den Sozialstaat verlassen können“. Da die Ampel-Regierung für das Bürgergeld die Zustimmung unionsgeführter Länder im Bundesrat benötigte, einigten sich CDU, SPD, Grüne und FPD im November vergangenen Jahres auf ein Konzept für das Bürgergeld.

Arbeitsminister Hubertus Heil verteidigt seine Linie beim Bürgergeld – nach links und rechts.

Wie das Bürgergeld noch für Strom reicht

Das Vergleichsportal Verivox berechnete unterdessen, ob die im Bürgergeld veranschlagten 45,70 Euro für die Stromrechnung ausreichen. Verivox kam zu dem Schluss, dass gut elf Euro fehlen: Ein durchschnittlicher Single-Haushalt gebe monatlich 56,45 € aus. Eine Lösung zeigte die Berechnung auch auf: Ein Anbieterwechsel kann eine Ersparnis bringen, die gerade so vom Bürgergeld bezahlbar ist. Außerdem kann mehr Geld beim Jobcenter beantragt werden.

Unionsfraktionsvize Spahn kündigte an, seine Partei werde sich in den nächsten Monaten stärker in die sozialpolitische Debatte einbringen. Er fordert eine Belastungsgrenze bei den Sozialabgaben, Steuerfreiheit von Überstunden und eine Bürgergeldreform. Das nannte er „Pakt für Leistung und Fleiß“. (kbe)

Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/dpa