Landespolitik

Hessen einigt sich mit anderen Bundesländern auf Bezahlkarte für Asylbewerber

  • Caspar Felix Hoffmann
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Guthaben statt Bargeld: 14 Bundesländer haben sich auf ein gemeinsames Verfahren zur Ausgabe einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt.

Wiesbaden – In der Migrationspolitik haben sich 14 der 16 Bundesländer, darunter Hessen, auf ein gemeinsames Verfahren zur Ausgabe einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt. Wie die Hessische Staatskanzlei am Mittwoch (31. Januar) in Wiesbaden mitteilte, sollen Leistungsberechtigte damit nach einheitlichen Standards einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf einer Karte statt als Bargeld erhalten. Auch Bayern und Mecklenburg-Vorpommern planen die Einführung einer Geldkarte.

Die Regierungschefs der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten bereits im November die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung Hessens hatte daraufhin ein Modell für eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet. Nun wurde das Vergabeverfahren zur Auswahl eines Dienstleisters eingeleitet.

Ein Flüchtling hält eine Bezahlkarte in der Hand: Der Ortenaukreis zwischen Rhein und Schwarzwald hat bereits Geldkarten an Asylbewerber ausgegeben.

Hessen: Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber für Sommer 2024 geplant

Nach Angaben der Hessischen Staatskanzlei ist die Bezahlkarte als Guthabenkarte mit Lastschriftfunktion ohne Kontobindung konzipiert, die Bargeldzahlungen ersetzt. Die Entscheidung über die Höhe des Guthabens und weitere Zusatzfunktionen obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland. Die technischen Spezifikationen der Geldkarte sollen in allen Bundesländern einheitlich sein, wobei eine Nutzung im Ausland sowie Überweisungen von Karte zu Karte ausgeschlossen sind. Der Berechtigte kann sein Guthaben abfragen.

Grundsätzlich soll die Bezahlkarte bundesweit in allen Branchen einsetzbar sein, allerdings können die Bundesländer die Nutzung regional einschränken und bestimmte Branchen ausschließen. Die Einführung der Karte ist für Sommer 2024 geplant. Der Bund hat zugesagt, die notwendigen bundesrechtlichen Änderungen „schnellstmöglich auf den Weg zu bringen“.

Von der Einführung der Bezahlkarte wird erwartet, dass der Verwaltungsaufwand für die Kommunen verringert, die Möglichkeit des Geldtransfers in die Herkunftsländer unterbunden und damit die Schleuserkriminalität bekämpft wird. Die Ministerpräsidentenkonferenz sieht in der Einführung der Karte einen Schritt zur Verringerung der „Anreize für illegale Migration nach Deutschland“. (cas)

Rubriklistenbild: © Philipp von Ditfurth/dpa

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