Erwerbsbeteiligung steigt

Studie zu Generation Z entkräftet stärkstes Vorurteil

  • VonThomas Peters
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Die Generation Z wird ständig mit dem Vorurteil konfrontiert, sie sei arbeitsfaul. Eine aktuelle Untersuchung bestätigt nun das genaue Gegenteil.

München – Vier-Tage-Woche, Work-Life-Balance und Home Office wirken für so manchen Baby Boomer vielleicht neumodisch. Oder gar wie die Antithese zu harter Arbeit – was jedoch keineswegs der Fall ist. Da ist es wenig verwunderlich, dass diese jüngere Generation der Arbeitnehmer im Berufsleben mit vielen Vorurteilen zu kämpfen hat. Sie sei arbeitsfaul, nicht belastbar und zu kündigungsfreudig.

Eine aktuelle Studie der Bundesagentur für Arbeit widerlegt nun jedoch das weit verbreitete Vorurteil, dass die Gen Z arbeitsfaul ist. Die Studie zeigt stattdessen das Gegenteil – die 20- bis 24-Jährigen arbeiten so viel wie lange nicht mehr.

Erwerbsbeteiligung von Gen Z steigt stark an

Laut dem Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit ist die Erwerbsbeteiligung der Generation Z (Jahrgänge 1996 bis 2010) seit 2015 um 6 Prozentpunkte auf 76 Prozent gestiegen. Ein wesentlicher Grund für diesen Anstieg ist die zunehmende Zahl von Studenten, die neben ihrem Studium arbeiten.

Eine Studie zeigt, dass die Generation Z nicht so arbeitsfaul ist, wie es das Vorurteil vermuten lässt. (Symbolbild)

Im Vergleich dazu erhöhte sich die Erwerbsbeteiligung der 25- bis 64-Jährigen im gleichen Zeitraum lediglich um 3 Prozentpunkte auf 87 Prozent. Zwischen 1995 und 2015 war die Erwerbsbeteiligung laut der Studie konstant rückläufig. Die Generation Z verzeichnet somit ein überdurchschnittliches Wachstum in ihrer Erwerbsbeteiligung.

Gen Z wünscht sich gleiche Arbeitszeiten, wechselt nicht häufiger den Job

Obwohl sowohl die Vollzeit- als auch die Teilzeitbeschäftigung bei der Gen Z zugenommen haben, war der Anstieg bei der Teilzeitbeschäftigung deutlich stärker. Bei Studenten im Alter von 20 bis 24 Jahren stieg die Erwerbsquote zwischen 2015 und 2023 um 19 Prozentpunkte auf 56 Prozent, während sie bei Nicht-Studierenden um knapp 2 Prozentpunkte auf fast 86 Prozent zunahm. Auch in der Gesamtbevölkerung nimmt die Teilzeitquote seit Jahren zu, was auf die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen zurückzuführen ist.

15 Dinge, die im Büro erlaubt sind – auch wenn Ihr Chef das anders sieht

Privates Surfen im Internet
Privates Surfen im Internet: Gelegentliches privates Surfen im Internet ist in den meisten Büros erlaubt, solange es in den Pausenzeiten stattfindet und die Arbeit nicht beeinträchtigt. Die Regelungen variieren jedoch je nach Unternehmen, weshalb es ratsam ist, die internen Richtlinien zu überprüfen. © Imago
Private Post ins Büro liefern lassen
Private Post ins Büro liefern lassen: Es ist erlaubt, sich private Post oder Päckchen ins Büro liefern zu lassen, solange es den Arbeitsfluss nicht stört. Wenn der Chef jedoch Bedenken äußert, sollte man eine alternative Lieferadresse in Betracht ziehen. © Imago
Pausen einlegen
Pausen einlegen: Pausen sind ein gesetzliches Recht und dürfen Ihnen von Ihrem Chef nicht verweigert werden. Sie sind wichtig für die Erholung und tragen zur langfristigen Produktivität bei. © Imago
Persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz
Persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz: Ihren Arbeitsplatz mit persönlichen Gegenständen zu dekorieren, ist in den meisten Fällen erlaubt und kann das Wohlbefinden steigern. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass dies den Arbeitsfluss nicht stört. © Imago
Mit Kollegen über Arbeitsbedingungen sprechen
Mit Kollegen über Arbeitsbedingungen sprechen: Der Austausch über Arbeitsbedingungen mit Kollegen ist erlaubt und kann sogar dazu beitragen, gemeinsam Verbesserungen im Arbeitsumfeld zu fordern. Es ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung eines fairen und gerechten Arbeitsumfelds. © Imago
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Über das Gehalt sprechen: Das Reden über Ihr Gehalt mit Kollegen ist gesetzlich erlaubt, auch wenn manche Arbeitgeber dies nicht gerne sehen. Vertragsklauseln, die solche Gespräche verbieten, sind rechtlich unwirksam. © Imago
Flexible Arbeitszeiten nutzen
Flexible Arbeitszeiten nutzen: Wenn Ihr Arbeitsvertrag flexible Arbeitszeiten vorsieht, dürfen Sie diese nutzen, selbst wenn Ihr Chef möglicherweise starre Arbeitszeiten bevorzugt. Flexibilität fördert die Work-Life-Balance und kann die Produktivität steigern. © Imago
Kreative Pausen einlegen
Kreative Pausen einlegen: Kurze Pausen zur Erholung oder für kreative Reflexionen sind nicht nur erlaubt, sondern oft auch förderlich für die Produktivität. Diese Pausen helfen, neue Energie zu tanken und kreative Blockaden zu überwinden. © Imago/Ute Grabowsky
Über Fehler sprechen
Über Fehler sprechen: Ehrlichkeit bei der Anerkennung eigener Fehler ist wichtig und zeigt Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fehler anderer sollte man mit Höflichkeit ansprechen können. Chefs sollten eine Kultur fördern, in der Mitarbeiter offen mit Fehlern umgehen können, um daraus zu lernen. © Imago
Private Telefongespräche im Büro
Private Telefongespräche: Kurze private Telefonate während der Arbeitszeit sind in der Regel in Ordnung, solange sie nicht die Arbeitsabläufe stören. Es ist jedoch ratsam, diese auf das Notwendige zu beschränken oder in den Pausen zu führen. © Imago
Überstunden ablehnen
Überstunden ablehnen: Sie sind nicht verpflichtet, unbegrenzt Überstunden zu machen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die maximale Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag und Ihr Chef darf dies nicht ignorieren. © Imago
Gegen unfaire Behandlung Beschwerde einlegen
Gegen unfaire Behandlung Beschwerde einlegen: Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, haben Sie das Recht, sich darüber zu beschweren oder rechtliche Schritte zu erwägen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich nicht scheuen, diese einzufordern. © Imago
Genehmigten Urlaub nehmen
Genehmigten Urlaub nehmen: Ein bereits genehmigter Urlaub darf vom Chef nicht ohne Weiteres gestrichen werden, da dies ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht wäre. Der Urlaub dient Ihrer Erholung und sollte daher respektiert werden. © Imago
Im Urlaub nicht erreichbar sein
Im Urlaub nicht erreichbar sein: Während Ihres Urlaubs sind Sie nicht verpflichtet, für Ihren Chef erreichbar zu sein. Diese Zeit ist für Ihre vollständige Erholung reserviert, und es ist ratsam, klare Grenzen zu setzen. © Imago
Mobbing melden
Mobbing melden: Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das Sie unbedingt melden sollten. Sie haben das Recht, Schutz einzufordern und in einem sicheren Arbeitsumfeld zu arbeiten © Imago

„Dieser Befund widerspricht gängigen Klischees zur Gen Z im Arbeitsmarkt, passt aber zu weiteren generationsspezifischen Ergebnissen“, so die Autoren der Studie. Zudem wechselt die Gen Z nicht häufiger den Beruf als frühere Generationen. Auch die Entwicklung der gewünschten Arbeitszeiten hat sich generationenübergreifend kaum verändert.

Die Ergebnisse der Studie basieren auf der Analyse des Mikrozensus und der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Untersuchung konzentrierte sich ausschließlich auf Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, da die Fluchtmigration im Jahr 2015 den Anteil junger Menschen stark erhöht hat und die Resultate verfälschen könnte, schreiben die Autoren. (tph)

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